© Fotolia/Christian Müller

Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge

Der BDI begrüßt die geplante Halbierung der Bemessungsgrundlage für Dienstfahrzeuge mit batterieelektrischen Antrieben (BEV) sowie für Plug-in-Hybride (PHEV). Diese Maßnahme kompensiert in erster Linie die erheblichen Mehrkosten eines Elektrofahrzeuges. Der Markthochlauf für E-Autos dürften damit insgesamt zunehmen und der gesamtgesellschaftliche Nutzen gestärkt werden.

Rund 60 Prozent der Firmenwagen sind Kleinwagen sowie Fahrzeuge der Kompakt- oder Mittelklasse. Weitere 23 Prozent sind leichte Nutz- oder Spezialfahrzeuge, etwa 9 Prozent sind SUV und rund 8 Prozent gehören zur mittleren Oberklasse oder Oberklasse. Entsprechend zählen zu den Firmenwagennutzern zahlreiche Beschäftigte bei Pflegediensten, im Dienstleistungsgewerbe wie beispielsweise dem Handwerk, im Außendienst sowie Führungskräfte in Unternehmen.

Neben der dienstlichen Nutzung wird der private Gebrauch des Fahrzeuges, der typischerweise rund die Hälfte der Nutzung ausmacht, als geldwerter Vorteil versteuert. Hierzu gibt es zwei Komponenten: einmal die pauschale Versteuerung von einem Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat. Zum anderen ist ebenfalls monatlich die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern.

Für einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 30.000 EUR und einer Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte von 20 Kilometern sind so monatlich 480 EUR zu versteuern. Für ein rund 8.000 EUR teureres Elektrofahrzeug wären dies 608 EUR pro Monat.

Anreize zur verstärkten Nutzung von E-Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden

Durch die von der Bundesregierung geplante Halbierung der Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride, die in einem begrenzten Zeitraum von Anfang Januar 2019 bis Ende Dezember 2021 angeschafft werden, entsteht ein monetärer Anreiz zur verstärkten Nutzung dieser Fahrzeuge als Dienstwagen. Im o.g. Rechenbeispiel würde die zu versteuernde Summe sich von 608 EUR auf 304 EUR pro Monat reduzieren. Diese deutliche Besserstellung gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ist dadurch zu rechtfertigen, da die Möglichkeit einer ggf. privaten Lademöglichkeit (z. B. in der Garage) bereitzustellen ist und bei Langstrecken häufigere Lade- oder Tankintervalle in Kauf zu nehmen sind. Für den Staat ist die Dienstwagensteuer in beiden Fälle eine attraktive Einnahmequelle, denn in Summe fließt dem Steuersäckel mehr Geld zu als beispielweise beim Privatkauf an Mehrwertsteuer gezahlt würde.

Da rund ein Drittel aller Neuzulassungen für Pkw in Deutschland Firmenwagen sind, stellt die Halbierung der Dienstwagenbesteuerung eine wirkungsvolles Mittel dar, um den Anteil an Elektrofahrzeugen zu erhöhen. Denn in Folge dürfte auch der Gebrauchtwagenmarkt hiervon profitieren, da künftig ein höherer Anteil an E-Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden zur Verfügung stehen dürfte.

Plug-in-Hybride sind für Dienstwagennutzer eine hervorragende Brückentechnologie, solange noch keine ausreichende Ladeinfrastruktur vorhanden ist, um einerseits kürzere Distanzen zwischen Wohn- und Arbeitsplatz elektrisch und anderseits längere Dienstfahrten konventionell zurückzulegen. Aus diesem Grund soll die Halbierung der Bemessungsgrundlage auch Anreize für die Nutzung von Plug-in-Hybriden als Dienstfahrzeuge setzen.