Diesel-Urteil: Unternehmen brauchen Rechts- und Planungssicherheit

Es sollten zusätzlich die Maßnahmen des Dieselgipfels wirken, ehe tatsächlich Fahrverbote in Kraft treten, sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang zum Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

„Einfache Lösungen sind Scheinlösungen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sollte die Politik in Kommunen, Ländern und Bund veranlassen, alle Alternativen für Emissionsminderungen und intelligenter Verkehrslenkung schonungslos zu untersuchen. Niemand will Gesundheitsschutz in unserem Land verringern, aber es gilt, auch das Eigentum von Millionen Dieselhaltern zu beachten. Diesel-Fahrzeuge sind in den Fuhrparks der Wirtschaft weit verbreitet, Unternehmen brauchen Rechts- und Planungssicherheit. Dies droht, kleine Unternehmen schnell ins Mark zu treffen. Aus unserer Sicht sollten zusätzlich die Maßnahmen des Dieselgipfels wirken, ehe tatsächlich Fahrverbote in Kraft treten.“