Alan McLean, BIAC; Monika Wünnemann, BDI; Pascal Saint-Amans, OECD; Russel Mills, BIAC; Christian Schleithoff, BMF © Christian Kruppa

Pascal Saint-Amans, OECD; Alan McLean, BIAC; Peter Hiltz, Amazon; Christian Dorenkamp, Deutsche Telekom; Guy France, SONY © Christian Kruppa

Pascal Saint-Amans, Director of the Center for Tax Policy and Administration, OECD © Christian Kruppa

Digitalisierung braucht kein anderes Steuersystem

Mit der Digitalisierung wird das bestehende internationale Steuersystem von der Politik in Frage gestellt. Für die Industrie ist klar: Die Besteuerung von Gewinnen aus digitalen Geschäftsmodellen ist im bestehenden System grundsätzlich gegeben. Dennoch gewinnt die Debatte über die Verteilung der Erträge aus digitalen Geschäftsmodellen zunehmend an Bedeutung. So das Ergebnis bei der Konferenz von BDI und BIAC, dem internationalen Wirtschaftsverband bei der OECD.

Auf Druck der Politik ist die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) beauftragt worden, bis zum Jahr 2020 Lösungen zu erarbeiten, für die Frage der Verteilung von internationalen Besteuerungsrechten. Als kurzfristige (Zwischen-) Lösung hat die Europäische Kommission eine „Digitalsteuer“ vorgeschlagen, die zurzeit intensiv diskutiert wird.

Im Rahmen der internationalen Steuerkonferenz von BDI und BIAC (Business and Industry Advisory Committee) Anfang November 2018 stellte Pascal Saint-Amans, Direktor des Steuerzentrums der OECD, die aktuellen Entwicklungen der Arbeiten bei der OECD vor. Die deutsche Perspektive hierzu erläuterte Christian Schleithoff, Referatsleiter für internationale Steuerpolitik im Bundesfinanzministerium. Als Alternativmodell zu einer „Digitalsteuer“ wird hierbei insbesondere eine allgemeine, globale Mindestbesteuerung für Konzerne vorgeschlagen.

Zahlreiche Teilnehmer aus der internationalen Industrie, Wirtschaftsverbänden und der OECD erörterten auf drei Panels die Varianten „digitaler Geschäftsmodelle“ und die Möglichkeiten einer internationalen Verteilung der Gewinne aus digitalen Geschäftsmodellen zum Zweck der Besteuerung. Hierbei bestand ein gemeinsamer Konsens, dass die Industrie 4.0 nicht von sogenannten Digitalunternehmen abgegrenzt werden kann und somit von allen neuen Entwicklungen ebenso betroffen ist. Gleichzeitig sprachen sich die Teilnehmer dafür aus, das Ziel einer fairen Verteilung des Steueraufkommens aus digitalen Geschäftsmodellen mit den schon erprobten Instrumenten gegen Gewinnverkürzung und Profitverlagerung (Base Erosion und Profit Shifting – BEPS) zu erreichen.

Mindeststeuerniveau besser als Digitalsteuer

Der BDI hat mehrfach auf die mit einer Digitalsteuer einhergehenden Kollateralschäden hingewiesen und sich für eine internationale Mindestbesteuerung für Unternehmensgewinne als bessere Alternative zu einer Digitalsteuer ausgesprochen. Auch Bundesfinanzminister Scholz hat als Alternative zur Digitalsteuer die Einführung eines globalen „Mindeststeuerniveaus“ vorgeschlagen. Dies wäre der bessere Weg, wenn weiterhin am Ziel einer Umverteilung der Steuereinnahmen aus digitalen Geschäftsmodellen festgehalten wird.

Zum Vorschlag für die „Digitalsteuer-Richtlinie“ zeichnet sich Kompromiss ab

Auch der ecofin-Rat (EU-Finanzministerrat) tagte Anfang November 2018 zu der geplanten EU-Richtlinie zur Einführung einer Steuer auf den Umsatz von digitalen Leistungen (Digitalsteuer) in Brüssel. Bisher war die Richtlinie als kurzfristige Maßnahme geplant, bis auf OECD-Ebene ein Konsens für eine langfristige Maßnahme erreicht würde. Nunmehr zeichnet sich ab, dass die Digitalsteuer erst in Kraft treten soll, wenn bis 2020 kein Konsens auf OECD-Ebene erzielt werden sollte (sogenannte sunrise clause). Mehr über das weitere Vorgehen wird voraussichtlich auf der nächsten Sitzung des Ecofin-Rats am Anfang Dezember 2018 bekannt werden.