Einführung amerikanischer Rechtsverhältnisse in der EU vermeiden

Zum Ende der Konsultation der EU-Kommission zum kollektiven Rechtsschutz in der Europäischen Union warnt Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, vor der Einführung von Sammelklagen nach amerikanischem Muster. Es bestehe die Gefahr von Klagemissbrauch. Oftmals profitieren nicht die Geschädigten, sondern die Organisatoren der Sammelklagen.

„Die Einführung amerikanischer Rechtsverhältnisse in der EU muss vermieden werden. Sammelklagen nach amerikanischem Muster könnten zu einem Einfallstor für missbräuchliche Praktiken werden. Die erstrittenen Schadensersatzsummen kommen in den USA zu einem Großteil nicht den Geschädigten, sondern den Organisatoren der Klagen zu. Sie fließen in die Verwaltung des Auszahlungsverfahrens, in das Erfolgshonorar der Anwälte oder an Drittfinanzierer. Der Nutzen für Verbraucher ist oftmals gering. Auch die in Deutschland diskutierte Musterfeststellungsklage birgt die Gefahr, dass sie Klagemissbrauch Vorschub leistet. Ungeachtet des Ausgangs des Verfahrens wirken sich Kollektivklagen nachteilig auf die Reputation der beklagten Partei aus.“