Entwurf des Lobbyregistergesetzes zu kurz gesprungen
„Das geplante Gesetz ist zu kurz gesprungen. Es nimmt die an der Interessenvertretung beteiligten Akteure sehr ungleich in die Pflicht. Der Grundsatz gleiche Rechte und Pflichten muss ohne Ausnahme für alle politischen Interessenvertreter gelten, ob Verband, Anwalt oder Nichtregierungsorganisation. Nur so erreicht das geplante Gesetz sein Ziel und entsteht wirklich Transparenz.
Ein verpflichtendes und öffentliches Lobbyregister hat eine hohe Signalwirkung. Dafür muss die Politik allerdings sicherstellen, dass alle Interessenvertreter Angaben zu ihren Tätigkeitsfeldern und den zu Verfügung stehenden Finanzmitteln machen. Auch die Beteiligung an Gesetzentwürfen sollte öffentlich zugänglich dokumentiert werden.
Das Register muss einen verpflichtenden Verhaltenskodex und Sanktionen enthalten, die bei Nichterfüllung wirken. Sinnvoll wäre, zusätzlich einen „Lobbybeauftragten“ beim Bundestag zu ernennen und eine regelmäßige Berichtspflicht zu den Tätigkeiten von Interessenvertretern im Deutschen Bundestag einzuführen.“