Entwurf bleibt hinter politischen Möglichkeiten zurück

BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang äußert sich anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales. Wer wirklich etwas ändern wolle, brauche ein gemeinsames Vorgehen von Staat und Wirtschaft, um menschenrechtswidriges Verhalten im Ausland abzustellen.

„Wer die Menschenrechtslage im Ausland tatsächlich verbessern will, braucht einen kraftvollen Hebel. Daran gemessen, bleibt der Entwurf zum Sorgfaltspflichtengesetz weit hinter den politischen Möglichkeiten Deutschlands zurück.

Wer wirklich etwas ändern will, braucht ein gemeinsames Vorgehen von Staat und Wirtschaft, um menschenrechtswidriges Verhalten im Ausland abzustellen. Dafür notwendig ist eine Koordinierung innerhalb der Bundesregierung in Form einer Ombudsstelle. Diese sollte weltweit Informationen über Verletzungen der Menschenrechte sammeln und beraten, wie Staat und Wirtschaft an einem Strang ziehen, um die Lage der Menschenrechte in anderen Ländern zu verbessern. Diese Aufgabe dem Mittelständler aus Paderborn oder Kusel zu übertragen wird an den Umständen vor Ort weniger ändern, als möglich und nötig wäre.

Der Gesetzentwurf steht verfassungsrechtlich auf wackligen Füßen. Wenn selbst beim Verdacht schwerster Verbrechen ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich ist für das Betreten von Büroräumen, dann muss dies erst recht für den relativ harmlosen Verstoß gegen Informationspflichten gelten. Die Geringschätzung des Unternehmertums, die im Entwurf zum Ausdruck kommt, ist schwer erträglich.“