Ergebnisse sorgfältig und ergebnisoffen analysieren

BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang nimmt Stellung zu den Ergebnissen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte. Die Durchsetzung von Menschenrechte sei für die Unternehmen der deutschen Industrie in ihren eigenen Betrieben selbstverständlich.  

„Die Durchsetzung von Menschenrechten ist für die Unternehmen der deutschen Industrie in ihren eigenen Betrieben selbstverständlich. Vor dem Hintergrund globaler Wertschöpfungsketten würde es zu kurz greifen, die Verantwortung im Ausland einseitig an deutsche Unternehmen zu delegieren. Hier gilt der Primat der Politik. Nationale Regierungen müssen dafür verantwortlich gemacht werden, Menschenrechte in ihren Staaten ohne Wenn und Aber durchzusetzen.

Es muss darum gehen, dass Politik und Wirtschaft gemeinsam eine sinnvolle Lösung finden. Die Diskussion um ein sogenanntes Sorgfaltspflichtengesetz muss die Situation der Menschen vor Ort und unserer Partnerunternehmen ernst nehmen. Wir sprechen uns für die Einrichtung eines Ombudsmanns bei der Bundesregierung aus, damit alle – Unternehmen, Verbände, aber auch NGOs – ihre Kenntnisse und Erfahrungen an die Politik weiterleiten können.

Nationale Sonderwege sind kontraproduktiv. Effektiver ist, bestehende Berichtspflichten auf europäischer Ebene weiterzuentwickeln. Eine europaweite Regelung würde auch ein europäisches Level-Playing-Field schaffen. Dies ist eine Aufgabe für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft.

Trotz der Corona-Pandemie und existenzieller Sorgen haben deutlich mehr Unternehmen freiwillig an der Befragung teilgenommen, als laut Quorum verlangt. Es führt kein Weg daran vorbei, dass die Bundesregierung jetzt die Ergebnisse im Austausch mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft sorgfältig analysiert.“