Es besteht weiterhin ein Rechtsvakuum

Die für Ende Januar angekündigte Neuregelung für das Safe Harbor-Abkommen ist nicht in Sicht. Das kritisiert BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.

„Für den Austausch von Daten zwischen den USA und der EU besteht weiterhin ein Rechtsvakuum. Ein Abbruch des transatlantischen Datenaustauschs hätte unabsehbare Konsequenzen für tausende Unternehmen und Millionen Nutzer. Bis zu einem neuen Safe Harbor-Abkommen muss nun zumindest die Übergangsfrist der Datenschutzbehörden verlängert werden. Das ist wichtig, um den alltäglichen Wirtschaftsverkehr wie die Übermittlung von Lieferadressen, die Nennung von Kontaktdaten geschäftlicher Ansprechpartner oder den Austausch von Personaldaten im Konzern abzusichern. Unsicherheiten gibt es auch bei den alternativen Grundlagen zur Datenübermittlung. Die Wirtschaft erwartet, dass diese Instrumente nach wie vor Bestand haben. Wichtig dabei ist eine einheitliche Praxis der europäischen Behörden. Es kann nicht sein, dass von der EU-Kommission erarbeitete Vertragsklauseln in Frankreich anders beurteilt werden als in Deutschland – oder gar innerhalb Deutschlands.“