EU-Bankenstrukturreform vom Tisch

Das bewährte Universalbankensystem mit Finanzierungs- und Investmentgeschäft in einer Gesellschaft wird auch weiterhin die Industrie bei Finanzierung und Risikoabsicherung unterstützen können. Der BDI hatte sich mehrfach dafür ausgesprochen, Handelsaktivitäten nicht vom restlichen Bankgeschäft abzutrennen. Die Europäische Kommission hat nun in ihrem Arbeitsprogramm 2018 den umstrittenen Vorschlag zur Bankenstrukturreform zurückgenommen.

Damit trägt die Europäische Kommission schlussendlich der Tatsache Rechnung, dass sich Risiken im Finanzsystem besser über andere Maßnahmen reduzieren lassen. Die geplante Abspaltung der Handelstätigkeiten in separate Gesellschaften hätte die Unternehmensfinanzierung deutlich erschwert. Unterschiedliche Ansprechpartner für klassische Finanzierungsinstrumente und Risiko-Hedging mit Derivaten hätten unter anderem den bürokratischen Aufwand erhöht und damit die Unternehmensfinanzierung verteuert. 

BDI-Interventionen tragen nun Früchte

Der BDI hatte sich diesbezüglich an mehreren Stellen in die Debatte eingebracht und eine Bankenregulierung gefordert, die Risiken wirksam reduziert, jedoch nicht die Kreditvergabe behindert. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hätte die geplante Bankenstrukturreform Nachteile mit sich gebracht. Seit 2015 gab es kaum Verhandlungsfortschritte und die Krisenfestigkeit des Bankensystems hat sich verbessert. Die Europäische Kommission hat diese Argumente nun berücksichtigt.

Finanzstabilität weiter steigern, aber Überregulierung vermeiden

Statt zusätzlicher Regulierung ist nun eine Konsolidierung der bisherigen Regelwerke wichtig, um Inkonsistenzen und Überschneidungen zu verringern. Gleichzeitig müssen die Banken- und die Kapitalmarktunion zügig vorangebracht werden, um Risiken weiter abzubauen und die Finanzierung der Realwirtschaft auf eine breitere Basis zu stellen. Dazu gehören vor allem regulatorische Erleichterungen bei Verbriefungen und eine konsistente Überarbeitung der Kapitalanforderungen für Banken (Capital Requirements Regulation & Directive CRR II & CRD V).