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EU-Kommission plant Überarbeitung der Luftqualitätsvorgaben

Im Rahmen des Europäischen Green Deals sollen die EU-Luftqualitätsstandards stärker an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation angeglichen werden. Die EU-Kommission hat dafür im Dezember 2020 eine Konsultation zur Änderung der EU-Luftqualitätsrichtlinien eingeleitet. Die aktuellen Vorgaben stellen aber bereits eine große Herausforderung für die Mitgliedstaaten und die privaten Akteure dar.

Die EU-Luftqualitätsrichtlinien definieren gemeinsame Methoden zur Überwachung, Beurteilung und Information zur Luftqualität in der Europäischen Union und legen konkrete Ziele fest, um schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern. EU-Luftqualitätsnormen wurden für verschiedene Luftschadstoffe wie zum Beispiel für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Feinstaub festgelegt.

Umsetzung in den Mitgliedstaaten verbessern

Nach Ansicht des BDI ist eine Revision der europäischen Luftqualitätsrichtlinien derzeit nicht erforderlich. Vielmehr muss die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten verbessert werden.

Die EU-Kommission kommt in ihrem jüngst veröffentlichten Bericht zur Überprüfung der Luftqualitätsrichtlinien zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Gesetzgebung die notwendigen Instrumente bereitstellt, um bestehende Herausforderungen zu meistern. Die Richtlinien haben effektiv zur Verbesserung der Luftqualität und der Erreichung hoher Luftqualitätsstandards beigetragen. Soweit diese noch nicht vollständig erreicht wurden, ist dies im Wesentlichen auf eine mangelnde Umsetzung bzw. Anwendung europäischen Rechts in den Mitgliedstaaten zurückzuführen, nicht jedoch auf Schwächen der europäischen Vorgaben.

Maßnahmen nur auf Basis ausreichender wissenschaftlicher Daten

Bevor die Ziele für die Luftqualität – auch mit Blick auf WHO-Empfehlungen – angepasst werden, ist eine umfassende wissenschaftliche Evaluierung erforderlich. Nur auf guter wissenschaftlicher Basis sollten Grenzwerte abgeleitet werden.

Umfassende Folgenabschätzung erforderlich

Weiterhin sollte eine Folgenabschätzung durchgeführt werden, um die Auswirkungen einer Absenkung der geltenden Werte auf die WHO-Werte nicht nur in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen und Kosten, sondern auch in Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen und Kostenfolgen zu untersuchen.

Rechts- und Planungssicherheit ermöglichen

Für wirtschaftliche Aktivitäten der Industrie ist Rechts- und Planungssicherheit unabdingbar. Die Vorgaben der europäischen Luftqualitätsrichtlinien müssen langfristig und verlässlich geregelt werden, da auch die Investitionszyklen der Industrie sehr lang sein können.

Die nationalen Luftreinhalteprogramme mit den teils sehr ambitionierten Zielen für 2030 (NEC-P Richtlinie), die zu einer erheblichen Reduktion von Luftschadstoffen führen werden, wurden gerade erst implementiert. Dies stellt bereits eine große Herausforderung für die Mitgliedstaaten und deren Industrie dar. Von erneuten Veränderungen bereits nach wenigen Jahren sollte daher abgesehen werden.