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EU stellt Weichen für mehr Gebäudeenergieeffizienz

Die neue EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz verpflichtet die Mitgliedstaaten, langfristige Strategien zu entwickeln und konkrete Meilensteine zu definieren, um den Gebäudesektor bis 2050 zu dekarbonisieren. Die Mitgliedstaaten werden damit in die Verantwortung genommen, auf messbare Fortschritte hinzuwirken. Der BDI bewertet die Revision grundsätzlich positiv, sieht einzelne Punkte allerdings kritisch.

Das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission haben sich im Dezember 2017 im dritten Trilog über eine Revision der EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz verständigt. Mit der Einigung werden ab 2020 zusätzliche Anforderungen für mehr Energieeffizienz bei Gebäuden in Kraft treten. Die Energieeffizienz neuer Gebäude soll zusätzlich verbessert und bestehende Gebäude sollen schneller mit energieeffizienten Systemen nachgerüstet werden. Das übergeordnete Ziel der Revision ist es, das große Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudesektor zu erschließen. 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs in der EU entfallen immer noch auf den Gebäudesektor.

Elektromobilität

Als Neuerung gegenüber dem aktuellen Rechtsrahmen enthält die überarbeitete Richtlinie Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität. Konkret sollen in Gebäuden mit einer bestimmten Anzahl von Autostellplätzen Ladepunkte für Elektroautos eingebaut werden. Vorschriften für Ladepunkte bzw. Vorverkabelungen gibt es auch für Neubauten und umfangreiche Sanierungen. In Nichtwohngebäuden, auf die diese Kriterien zutreffen, sind der Einbau von mindestens einem Ladepunkt und die Vorverkabelung für mindestens jeden fünften Stellplatz vorgeschrieben. Der BDI sieht die Verpflichtung zum Einbau von Ladestationen bzw. Vorverkabelung für Elektroautos kritisch. Eine entsprechende Verpflichtung führt zu einem deutlichen Anstieg von Bau- und Unterhaltungskosten. Die zusätzlich auftretenden Kosten allein für eine Bodenverkabelung werden auf 7.500 € geschätzt, die Kosten für Ladestation und Unterhaltung kommen noch hinzu.

Intelligenzfähigkeitsindikator

Eine weitere Neuerung ist die Entwicklung eines sogenannten „Intelligenzfähigkeitsindikators“ für Gebäude. Anhand dieses Indikators kann die Fähigkeit von Gebäuden zu einem energieeffizienten Betrieb bewertet und diese an das Verhalten der Bewohner angepasst werden. Die gesammelten Daten sollen in einer Datenbank erfasst werden, wobei die Datenerfassung auf öffentliche Gebäude beschränkt wird. Der BDI bewertet den freiwilligen Indikator und den Aufbau einer transparenten Datenbank als Teile eines Monitoringsystems positiv, weist aber darauf hin, dass es nicht zu Mehrkosten seitens der Eigentümer kommen darf.

Gebäudeautomatisierungssysteme

Auch der Einsatz von Gebäudeautomationssystemen soll ab 2025 ausgeweitet werden. Für Nicht-Wohngebäude soll unter der Maßgabe von Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit ab einem Schwellenwert von 290 MWh p. a. die Nutzung solcher Systeme festgeschrieben werden. Der BDI befürwortet – besonders in Nicht-Wohngebäuden – den Einsatz von Energiemanagementsystemen und „mitdenkenden“ Automatisierungstechniken. Die Systeme helfen, den Betrieb von Gebäuden entsprechend der tatsächlichen Nutzung laufend zu optimieren und damit den Energieverbrauch zu reduzieren. Der BDI hätte allerdings einen niedrigeren Schwellenwert von 250 MWh p. a. für sinnvoller erachtet, denn dadurch wären noch größere Energieeinsparungen möglich geworden.

Inspektionsmaßnahmen

Zusätzlich sollen Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen vereinfacht werden. Den Mitgliedstaaten soll die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung von Inspektionsmaßnahmen und deren Häufigkeit übertragen werden. Der Schwellenwert für verpflichtende Inspektionen wird von 20 kW auf 70 kW Wärmeleistung angehoben. Die Vereinfachung von Inspektionsmaßnahmen wird vom BDI grundsätzlich unterstützt. Die Anhebung der Grenze für verpflichtende Inspektionen dagegen bewertet der BDI kritisch. Damit würde die Mehrheit der Gebäude in Europa von sinnvollen Inspektionspflichten ausgenommen. Der alte Grenzwert hätte bestehen bleiben sollen.

Die förmliche Annahme der Revision der EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz wird für Januar 2018 erwartet. Die Mitgliedstaaten haben danach 20 Monate Zeit für eine Umsetzung in nationales Recht. Aus Sicht des BDI bedürfen die neuen Vorgaben einer engen Begleitung und eines Monitorings. Ehrgeizige politische Ziele allein garantieren nicht deren flächendeckende Umsetzung.