© Fotolia/Simon Kraus

EU-Ziele zur Energieeffizienz und erneuerbaren Energien noch heiß umstritten

Erneuerbare Energieträger sollen in 2030 mindestens 27 Prozent des Energiebedarfs decken. Gleichzeitig soll die EU 27 Prozent ihres Energieverbrauchs einsparen, so hatten es die Staats- und Regierungschefs in 2014 beschlossen. Bis zum Sommer sollen nun die konkreten Anstrengungen in beiden Bereichen für die nächste Dekade festgelegt werden.

Die konkrete Zieldefinition sowie die Ausgestaltung der Instrumente zum Ausbau erneuerbarer Energien in Europa wie auch zur Steigerung der Energieeffizienz werden in Brüssel momentan im Trilog verhandelt. Während das Europarlament in beiden Bereichen ein verbindliches, kollektives EU-Ziel von 35 Prozent fordert, möchten die Mitgliedstaaten entsprechend ihrer Allgemeinen Ausrichtung die Zielmarke für erneuerbare Energien bei den in 2014 beschlossenen 27 Prozent belassen und sich zu einer Senkung des Energieverbrauchs von 30 Prozent verpflichten. Zwischen den EU-Staaten ist durchaus umstritten, wie weit man sich im Trilog auf das Parlament zubewegen sollte. Bei einem informellen Treffen der Energieminister Mitte April hatten sich Luxemburg, Portugal und Schweden für die Zielforderung des EU-Parlaments im Bereich erneuerbarer Energien stark gemacht, während für Deutschland, Frankreich und Österreich auch hier 30 Prozent vorstellbar wären. Die meisten osteuropäischen Länder möchten sich nicht von der ursprünglich vereinbarten Ratsposition wegbewegen. Der bulgarische Ratsvorsitz strebt eine Einigung mit dem Parlament bis Ende Juni an. Dabei werden die Zielkompromisse erst am Ende der Verhandlungen auf höchster politischer Ebene entschieden werden.

EU-Staaten sollen bis 2019 nationale Energie- und Klimapläne vorlegen

Mindestens genauso relevant und umstritten sind die Fragen der Verbindlichkeit und Umsetzung der Vorgaben. Von einer Festschreibung nationaler Zielvorgaben in die jeweiligen EU-Richtlinien hatte die Europäische Kommission abgesehen; auch weil hierzu der politische Wille der Mitgliedstaaten fehlte. Die EU-Staaten sollen vielmehr im Rahmen nationaler Energie- und Klimapläne eigene Zielmarken und Umsetzungsstrategie für die nächste Dekade festlegen. Sie dürfen dabei nicht hinter ihre bis 2020 geltenden nationalen Zielvorgaben für den Ausbau erneuerbarer Energien zurückfallen. Die Pläne müssen in 2019 vorliegen, ob zu Jahresbeginn oder gegen Ende des Jahres, ist noch nicht entschieden. Sollten die EU-Staaten nach diesen Plänen oder der späteren Umsetzung gemeinschaftlich das EU-Ziel verfehlen, sieht eine Rechtsverordnung zur Governance konkrete Nachbesserungsmechanismen vor. Um die Stringenz dieser Mechanismen verhandeln Rat, Parlament und Kommission ebenfalls aktuell im Trilog. Das Parlament sieht hier noch Nachbesserungsbedarf und wird von mehreren EU-Staaten, darunter Deutschland, unterstützt.

Energieeinsparungen im Endkundenbereich: nur begrenzte Potenziale im Verkehrssektor

Umso wichtiger ist aus Sicht des EU-Parlaments wie auch Deutschlands die Ausgestaltung des Artikels 7 der Energieeffizienzrichtlinie (EED). Dieser soll durch eine Pflicht der Mitgliedstaaten zur jährlichen Einsparung von 1,5 Prozent ihres Energieverbrauchs im Endkundenbereich einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des europäischen Gesamtziels liefern. Dabei müssen die nationalen Maßnahmen über bestehende EU-Vorgaben hinausgehen, also eine zusätzliche Leistung darstellen. Strittig verhandelt werden momentan nicht nur die 1,5 Prozent selbst – der Rat möchte die Einsparvorgabe ab 2026 auf einen Prozent reduzieren –, sondern auch, ob der Energieverbrauch im Verkehr eingerechnet werden muss, und in welchem Maße frühe Energieeffizienzmaßnahmen und an Gebäuden erzeugte erneuerbare Energien auf die Verpflichtung angerechnet werden können. Der BDI spricht sich gegen eine Einbeziehung der Verbrauchsmenge des Verkehrs aus, da dies eine rein nominale Erhöhung der Gesamteinsparmenge bedeuten würde; nach Berechnungen der EU-Kommission bis hin zu einer Verdopplung. Ungeachtet dessen, dass nach der BDI-Klimapfadestudie die größten Energieeinsparungen im Verkehr erst nach 2030 erwartet werden, können die Mitgliedstaaten im Übrigen auch schon jetzt nach Artikel 7 EED Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs im Verkehrssektor durchsetzen.

Trilogverfahren – kurz erklärt:

Beim Trilog handelt es sich um informelle interinstitutionelle Verhandlungen mit dem Ziel einer schnellen Einigung in erster Lesung. Das Verhandlungsergebnis muss vom Europaparlament wie auch vom Rat formell angenommen werden, um Bestand zu haben. In den Trilogverfahren sitzen allein die EP-Berichterstatter, die jeweilige Ratspräsidentschaft sowie Vertreter der EU-Kommission am Verhandlungstisch; daher wird das Verfahren auch immer wieder als intransparent und undemokratisch kritisiert.