Exportbeschränkungen bei Corona-Schutzgüter aufheben

Corona-Schutzgüter werden weltweit produziert. Exportbeschränkungen stören Lieferketten und verzögern Lieferungen – dies gefährdet auch die Versorgung mit Schutzkleidung in Deutschland und der EU.

Eine neue Studie des ifo-Institut zeigt, dass Deutschland einer der weltweit wichtigsten Exporteure von Arzneimitteln und Medizinprodukten ist, die auch für die Bewältigung der Corona-Krise benötigt werden. Nichtsdestotrotz kommen Corona-Schutzgüter in unserer globalisierten Welt in vielen Fällen nicht aus Europa: FFP-Masken werden beispielsweise in der Volksrepublik China angekauft und nach Deutschland verbracht. Von hier aus werden Masken zentral über Unternehmensnetzwerke inner- und außerhalb Europas verteilt und sind so Teil weit verzweigter Lieferketten. Diese Lieferketten sichern die alltägliche wirtschaftliche Versorgung unserer Gesundheitssysteme und Produktionsstätten mit persönlicher Schutzausrüstung.

Diese Schutzausrüstungen sind zur Einhaltung der  Hygiene- und Infektionsschutzanforderungen in Kliniken, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, aber auch in der Industrie zwingend erforderlich – fehlen sie, müssen diese Einrichtungen ihren Betreib einstellen,  

Umso kritischer sind die europäischen Exportbeschränkungen für Schutzausrüstung zu bewerten, die mit der EU-Durchführungsverordnung (2020/402) erlassen und mit der Verordnung (2020/568) noch einmal verlängert wurden. Mit der Verordnung werden Exporte von Masken, Brillen und Schutzkleidung aus der EU heraus unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Die Exportbeschränkungen unterbrechen oder verzögern international gut eingespielte Lieferketten und schneiden medizinisches Personal sowie verschiedenste Herstellungsstätten von dringend benötigten Corona-Schutzgütern ab. Darunter fallen z.B. auch Lieferungen an internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Bereits jetzt zeigt sich, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die aufwändigen Prüfungen auf Ausnahmetatbestände nicht innerhalb der in der EU-Verordnung vorgesehen fünf Tage leisten kann. Vor dem Hintergrund weltweiter Beschaffungsprozesse für Schutzausrüstungen, z. B. für Unternehmenstöchter im EU-Ausland, drohen weiterhin Produktions- und Versorgungsengpässe von lebenswichtigen Produkten. Der BDI setzt sich mit Nachdruck für eine Auflösung der Exportbeschränkungen bei Schutzgütern ein und hat diese Forderung in dem Positionspapier „Ausfuhrkontrollen und Exportverbote im Zuge der Covid-19-Pandemie“ an die Bundesregierung und weitere politische Entscheider übermittelt.