Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Das geplante Sorgfaltspflichtengesetz ist komplettes Neuland und definiert erstmals verbindliche nationale gesetzliche Normen zu unternehmerischen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie ein vollkommen neues “Due-Diligence”-System. Der BDI unterstützt die Zielsetzung der Bundesregierung, Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu verhindern und hohe Standards einzuhalten. Der jetzt vorgelegte, nicht-ressortabgestimmte Referentenentwurf vom 1. März 2021 für ein Sorgfaltspflichtengesetz weist jedoch etliche Mängel auf, um die gemeinsame Zielsetzung wirksam vor Ort und für die betroffenen deutschen Unternehmen umsetzbar zu erreichen.