Holger Lösch spricht sich gegen Verschärfung des Wettbewerbsregisters aus

Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung Holger Lösch erklärt notwendige Bedingungen für das geplante Wettbewerbsregister.

„Ein Wettbewerbsregister auf Bundesebene einzuführen ist nur dann sinnvoll, wenn im Gegenzug ausnahmslos alle entsprechenden Länderregelungen entfallen. Der große finanzielle und personelle Aufwand ist sonst nicht vertretbar. Die Voraussetzungen für eine Eintragung in das Register dürfen nicht weiter verschärft werden. Denn mit der Eintragung droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, der ein Unternehmen hart trifft. Und die Politik muss Regeln für den Anspruch eines Unternehmens auf Löschung einer unrichtigen Eintragung  sowie Schadenersatz bei unrichtiger Eintragung und unterbliebener Löschung aufstellen.“