Infrastrukturgesellschaft muss eigenständig arbeiten dürfen
„Die Infrastrukturgesellschaft muss eigenständig nach wirtschaftlichen Erwägungen arbeiten dürfen. Alles andere schadet dem Standort Deutschland.
Der Bundestag muss jetzt zügig der Gründung der Infrastrukturgesellschaft zustimmen. Sie schafft Planungssicherheit für Unternehmen, Bürger und Verwaltung. Umfangreiche Eingriffsrechte in das operative Geschäft, wie momentan im Parlament diskutiert, würden die Gesellschaft handlungsunfähig machen. Deshalb müssen sich Kontrolle und Einflussnahme ausschließlich auf die Kernfunktionen des Bundesverkehrswegeplans und regelmäßige Berichtspflichten konzentrieren.“