Investitionsgarantien fördern Auslandsgeschäfte in Schwellen- und Entwicklungsländern
Investitionsgarantien der Bundesregierung haben eine große Bedeutung für Unternehmen, die in Schwellen- und Entwicklungsländern aktiv sind. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist es oft nicht möglich, politische Entwicklungen langfristig abzuschätzen. Hier setzen die Investitionsgarantien des Bundes an. Sie bieten Schutz gegen politische Risiken wie Verstaatlichungen, Enteignungen, Bruch von Zusagen, Krieg, Revolution, Aufruhr oder terroristische Akte. Investitionsgarantien sind dabei kein Freifahrtschein für Investoren. Wirtschaftliche Risiken werden nicht abgedeckt, diese trägt allein der Investor.
Im Jahr 2018 hat die Bundesregierung Deckungen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro für insgesamt 51 Projekte in 17 Ländern übernommen. 37 Prozent der genehmigten Anträge kamen von kleinen und mittleren Unternehmen. Regional lag der Schwerpunkt der Vergabe wie schon im Vorjahr auf Projekten in Asien, insbesondere in China. Der Anteil der Projekte in Afrika ist im Vergleich zu 2017 (0,2 Prozent) erheblich gestiegen (11 Prozent). Der gesamte Bestand derzeit laufender Garantien lag Ende 2018 mit 33,8 Milliarden Euro weiterhin auf hohem Niveau.
Umfang und Konditionen des Versicherungsschutzes
Abgesichert werden laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) alle Formen ausländischer Direktinvestition (Foreign Direkt Investment, FDI). Darunter fallen unter anderem Beteiligungen bei der Gründung von Unternehmen oder dem Erwerb von Anteilen, die Kapitalausstattung oder der Erwerb von Konzessionen beim Rohstoffabbau. Das beantragende Unternehmen muss seinen Sitz in Deutschland haben. Investitionsgarantien werden nur dann gewährt, wenn von den Investitionen positive Auswirkungen sowohl am Investitionsstandort als auch in Deutschland zu erwarten sind. Beispielsweise schaffen oder sichern die im Jahr 2018 gewährten Garantien rund 11.500 Arbeitsplätze in den Zielländern der Investitionen. Darüber hinaus müssen die Investitionen risikomäßig vertretbar sein. Das heißt, dass ein gewisses Maß an Rechtssicherheit im Investitionsland gewährleistet sein muss. So ist das Bestehen eines völkerrechtlichen Investitionsförder- und -schutzvertrags (BIT) zwischen Deutschland und dem Zielland der Investition Voraussetzung für die Vergabe einer Investitionsgarantie des Bundes.
Für Investitionen von über fünf Millionen Euro wird zunächst eine einmalige Antragsgebühr in Höhe von mindestens 0,05 Prozent fällig (maximal 10.000 Euro). Für Investitionen unter fünf Millionen Euro entfällt die Gebühr. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre und kann vor Ablauf der Garantie um fünf Jahre verlängert werden. Während der Laufzeit fallen jährliche Garantiegebühren in Höhe 0,5 Prozent der Investitionssumme an. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall liegt für den Investor bei fünf Prozent.
Für die Genehmigung eines Antrags ist federführend das BMWi zuständig. Es entscheidet bei Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PricewaterhouseCoopers AG (PWC) und die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG sind im Auftrag des BMWi in einem Gremium für die Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens zuständig. Das Gremium berät Investoren und gibt Empfehlungen für die Vergabe von Garantien ab.
Zukunft der Investitionsgarantien
Für die global aufgestellte deutsche Industrie ist es wichtig, dass das Instrument der Investitionsgarantien auch weiterhin die Unternehmen bei der Internationalisierung unterstützt und absichert. Das gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die politische Risiken Entwicklungs- und Schwellenländern nur schwer tragen können.
Darüber hinaus leisten Investitionsgarantien einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Developmement Goals, SDGs). Ohne private Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländer wäre die Erreichung dieser globalen Entwicklungsziele nicht möglich. Laut Angaben der UN-Wirtschaftsorganisation UNCTAD (2019) wird die Erreichung der SDGs nur dann gelingen, wenn private Investoren eine Lücke von 2,5 Bio. US-Dollar füllen – und zwar jedes Jahr.
Damit die Investitionsgarantien des Bundes ein attraktives Instrument für die deutschen Unternehmen bleiben, müssen die Rahmenbedingungen an die globalen Entwicklungen angepasst werden. Die notwendigen Reformen der Investitionsförder- und -schutzverträgen hin zu einem modernen Standard darf nicht dazu führen, dass sich die Konditionen der Vergabe von Investitionsgarantien verschlechtern.