Geologiedatengesetz nicht verfassungskonform

Im Bundestag wird im März 2020 über das sogenannte Geologiedatengesetz beraten. Ein Rechtsgutachten untermauert nun die großen verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die im Gesetzentwurf vorgesehene umfassende Veröffentlichung der Geologiedaten der Unternehmen.

Im Rahmen der Überarbeitung des Lagerstättengesetzes von 1934 sowie der Endlagersuche für hochradioaktiven Abfall wird aktuell im parlamentarischen Verfahren über ein sogenanntes Geologiedatengesetz (GeolDG) beraten. Grundsätzlich unterstützt der BDI das Ziel des Gesetzentwurfs, die Bereitstellung und die Veröffentlichung geologischer Daten eindeutig zu regeln. Ferner wird das Ziel, private und öffentliche Daten für die Suche nach einem Standort für eine Anlage zur Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen nutzbar zu machen, ausdrücklich unterstützt. Für diesen Zweck sind die Unternehmen der heimischen Rohstoffförderung bereit, auch weiterhin ihre Daten an die zuständigen Behörden zu liefern.

Die geologischen Daten und deren Bewertung haben für die Rohstoffindustrie einen hohen Wert. Für die Unternehmen der heimischen Rohstoffförderung bilden sie die Grundlage der Geschäftstätigkeit und stellen somit besonders schützenswerte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dar. Die Gewinnung jener Daten ist nur durch hohe Investitionen der Unternehmen möglich. Die Daten sind gleichzusetzen mit Forschungs- und Entwicklungsdaten beispielsweise der Pharma-, Chemie-, Elektronik-, IT- oder Automobilindustrie.

Gemeinsam mit anderen betroffenen Rohstoffverbänden hat der BDI ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die verfassungsrechtlichen Bedenken untermauert. Matthias Rossi, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Uni Augsburg, stellt darin eine Verletzung von Grundrechten durch die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten fest. Problematisch ist vor allem der § 34. Tatsächlich wird in dem Gutachten damit ein Kernstück und folglich der Gesetzentwurf an sich als verfassungswidrig eingestuft.

Die verfassungsrechtlichen Bedenken wurden bereits in die Beratungen des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Januar und Februar 2020 eingebracht. Die politischen Mehrheiten haben die begründeten Bedenken jedoch nicht ernst genommen. Der Gesetzgeber muss nun Änderungen am Gesetz vornehmen, die den Rechtsschutz für Unternehmen ermöglichen. Dadurch könnte auch eine Balance zwischen dem wichtigen Ziel der Endlagersuche und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen gefunden werden. Kommt es zu keiner Änderung im parlamentarischen Verfahren, drohen Klagen von Unternehmen gegen das Gesetz und dadurch erhebliche Verzögerungen bei der Endlagersuche.