Skyline Teheran © 123RF.com/Borna Mir

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Unsicherheiten im Iranhandel bleiben bestehen

Der Abschluss des Iran-Abkommens im Januar 2016 war, auch seitens der deutschen Industrie, an große Hoffnungen geknüpft. Mit der Abkehr der USA von dem Abkommen im Mai 2018 hat sich diese Hoffnung zerschlagen. Weder das Blockadestatut der EU noch die im Januar 2019 gegründete Zweckgesellschaft Instrument in Support of Trade Exchanges (INSTEX) konnten den Handel mit Iran bisher stabilisieren.

Mitte Juli 2015 hatten sich die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Großbritannien, Frankreich, USA, China und Russland) und Deutschland auf ein Atomabkommen mit Iran (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPoA) geeinigt. Mitte Januar 2016 trat dieses Abkommen in Kraft. Damit wurde zunächst eine umfassende Aufhebung aller Sanktionen erreicht, die mit dem iranischen Atomprogramm in Verbindung standen. Einige Beschränkungen blieben jedoch in Kraft: Beschränkungen für die Weitergabe proliferationsrelevanter Güter, die Embargos für Waffen und Trägersysteme und die restriktiven Maßnahmen gegen einige Personen und Einrichtungen. Eingebettet in Sicherheitsratsresolution 2231 verpflichtete sich Iran zu einem umfassenden Kontrollregime seiner nuklearen Ambitionen. Durch den Sicherheitsrat wurde das Abkommen auch in das Völkerrecht integriert.

Ausstieg der USA

Obgleich Iran allen Anforderungen des Vertrags Folge leistete, verkündete US-Präsident Donald Trump am 8. Mai 2018 den Ausstieg der USA aus dem JCPoA mit der Begründung, dass das Land gegen den Geist des Vertrags verstoße. Ein Verstoß gegen die vereinbarten Maßnahmen, vor allem der Rückbau der Reaktoren, die Verringerung der Anreicherung sowie die Menge angereicherten Materials, konnte von der Internationalen Atomenergie Organisation in Wien nicht festgestellt werden. Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich beschlossen daher, an dem Abkommen festzuhalten.

Mit dem Austritt aus dem JCPoA kündigten die USA an, die Sanktionen gegen Iran nicht nur wiedereinzusetzen, sondern weiter zu verschärfen. Die erste Runde zusätzlicher US-Sanktionen gegen Iran trat Anfang August 2018 in Kraft; eine zweite folgte Anfang November 2018. Eine weitere Verschärfung erfolgte im April 2019 mit dem Ablauf der bis November 2018 von den USA erteilten Ausnahmegenehmigungen, mit denen für sechs Monate weiter Geschäfte mit Iran gemacht werden durften.

Als Reaktion hierauf begann die iranische Führung ihrerseits mit der laut JCPoA unzulässigen Anreicherung von Uran und überschritt auch die vertraglich zulässigen Grenzen der verarbeitbaren Mengen von Uran.

Antworten der EU

Um europäischen Unternehmen weiterhin legalen Handel (das heißt in erster Linie den Handel mit humanitären Gütern) mit Iran zu ermöglichen, wurde seitens der Europäischen Union zunächst das sogenannte Blockadestatut herangezogen. Die Verordnung (EG) 2271/96 wurde Ende November 1996 verabschiedet, um europäische Unternehmen vor der extraterritorialen Anwendung von in Drittstaaten erlassenen Rechtsakten zu schützen. Danach werden Entscheidungen US-amerikanischer Gerichte und Behörden in Zusammenhang mit US-Sanktionen in der EU nicht anerkannt und nicht vollstreckt. Unternehmen ist es untersagt, Forderungen oder Verboten, die sich auf derartige Entscheide stützen, nachzukommen.

Zudem gründeten Deutschland, Frankreich und Großbritannien in Zusammenarbeit mit Iran im Januar 2019 die Zweckgesellschaft Instrument in Support of Trade Exchanges (INSTEX), die den Zahlungsverkehr für Iran-Geschäfte ermöglichen soll, ohne dass private Banken Gefahr laufen, US-Sanktionsrecht zu verletzen. Auch wenn es großes Interesse an dem Instrument gibt und im November 2019 Belgien, Dänemark, Finnland, die Niederlande, Norwegen und Schweden der Zweckgesellschaft beitraten, ist es bisher nicht gelungen eine erfolgreiche Transaktion durchzuführen.

In Folge der gezielten Tötung des iranischen Generals Qasem Soleimani Anfang Januar 2020 durch eine US-Drohne kündigte die iranische Regierung jegliche Anreicherungsbegrenzung, zu der sich das Land im JCPoA verpflichtet hatte. Darüber hinaus kam es durch Iran zu einer ersten Vergeltungsmaßnahme: Wenige Tage später griffen Iranische Revolutionsgarden zwei US-Militärstützpunkte im Irak an. US-Präsident Trump kündigte daraufhin weitere Wirtschaftssanktionen gegen Iran an.

Einbruch des Handels

Bereits 2019 war der deutsch-iranische Warenverkehr massiv eingebrochen. Von Januar bis November 2019 addierte sich das Volumen des gegenseitigen Warenverkehrs auf 1,5 Milliarden Euro – im Vorjahresvergleich war dies ein Rückgang um rund 50 Prozent. Die deutschen Warenexporte nach Iran gingen um 48,1 Prozent auf 1,3 Milliarden Euro zurück, die iranischen Warenexporte nach Deutschland um knapp 55 Prozent auf 190 Millionen Euro (Statisches Bundesamt 2020).

Position der deutschen Industrie

Unternehmen brauchen für alle weltweiten Transaktionen verlässliche Regeln. Die deutsche Industrie hat daher folgende Empfehlungen vorgelegt:

  • Die deutsche Industrie kritisiert sowohl den Rückzug der USA aus dem Atomabkommen als auch die hierauf folgende Vertragsverletzung Irans bei der Anreicherung von Uran. In einer globalen und vernetzten Welt müssen sich Partner aufeinander verlassen können und einmal geschlossene Verträge eingehalten werden.
  • Die deutsche Industrie verurteilt mit Nachdruck die extraterritoriale Anwendung von Sanktionen.
  • Der Einsatz des Blockadestatus der EU ist als politisches Signal nachvollziehbar. Es ist sinnvoll, die Effekte genau zu untersuchen, um am Ende europäischen Unternehmen nicht zu schaden.
  • Die deutsche Industrie begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung und der EU, den Zahlungsverkehr aufrechtzuhalten.