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Kohlekraftwerken droht Schließung

Im April 2017 haben die EU-Mitgliedstaaten das Merkblatt zur Besten Verfügbaren Technik für Großfeuerungsanlagen (BVT-Merkblatt Large Combustion Plants, LCP) angenommen. Darin wird für mehr als 3.000 kleinere und große Feuerungsanlagen der Stand der Technik neu festgelegt. Insbesondere für die Emissionen von Feinstaub, Schwefeldioxid, Stickoxiden und Quecksilber wird es nach Ablauf der Umsetzungsfrist ab 2021 schärfere Vorgaben geben.

Das Ergebnis fiel extrem knapp aus. Mit gerade einmal 65,14 Prozent erreichten 20 EU-Staaten die notwendige qualifizierte Mehrheit von 65 Prozent. Acht Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, stimmten gegen die Annahme des BVT-Merkblattes. Die für Braunkohlekraftwerke beschlossenen Bandbreiten für Quecksilber und Stickstoffoxid-Emissionen gehen über den Stand der Besten Verfügbaren Technik hinaus. Für Braunkohlekraftwerke wurde eine neue Bandbreite für Stickstoffoxid-Emissionen mit einer Obergrenze von 175 mg/m3 beschlossen. Diese Obergrenze hat die Bundesregierung in den Verhandlungen abgelehnt, da diese laut wissenschaftlicher Einschätzung des Umweltbundesamtes nicht sachgerecht sei. Ein vertretbarer oberer Grenzwert liege vielmehr bei 190 mg NOx/m3.

Die Folge der neuen Emissionsbandbreiten ist, dass Kohlekraftwerke entweder nachgerüstet oder geschlossen werden müssen. Eine Schließung würde sich äußerst nachteilig auf die Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung auswirken. Sichere und bezahlbare Energieversorgung ist jedoch existentiell für den Industriestandort Deutschland und somit Voraussetzung für den Erhalt der industriellen Wertschöpfung hierzulande.