Konzernprivileg bei Zahlungsdiensten sicherstellen

Die Europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD II wird in Deutschland mit dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) umgesetzt. Was in erster Linie nach einem Thema der Finanzwirtschaft klingt, könnte nun ungewollte Auswirkungen auf die Realwirtschaft haben. Die neue, viel zu enge Auslegung des Konzernprivilegs könnte dazu führen, dass zentrale Cash-Management-Einheiten in Unternehmen nicht mehr möglich sind.

Die Bündelung von Zahlungsdienstleistungen, Treasury und Accounting aller Gesellschaften eines Konzerns spart Ressourcen und sichert Synergien. Für zahlreiche Industrieunternehmen ist dieser Ansatz die gelebte Praxis und alle Zahlungsströme werden zentral gesteuert - die Vorteile dieser Lösung unter einem Dach liegen damit auf der Hand. Bisher waren diese zentralen Einheiten in der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Konzernprivileg von gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen des ZAG befreit. In einem Merkblatt, das Ende November 2017 veröffentlicht wurde, hat die BaFin nun angekündigt, das Konzernprivileg enger auszulegen. Sämtliche Zahlungen von Dritten oder an Dritte außerhalb des Konzerns wären demnach nicht mehr privilegiert.

Aus Sicht der deutschen Industrie geht diese Auslegung an der Praxis vorbei und würde für derartige Einheiten eine Lizenz als Zahlungsinstitut notwendig machen. Auf Grund der zusätzlichen regulatorischen Anforderungen ist es ausgeschlossen, dass Industrieunternehmen diesen Weg wählen. Somit wären zentrale Zahlungsverkehrs- und Treasury-Einheiten praktisch nicht mehr möglich, was wohl kaum im Sinne der BaFin liegen kann. Das ZAG tritt Mitte Januar 2018 in Kraft, sodass eine rasche Änderung der engen Auslegung des Konzernprivilegs durch die BaFin dringend nötig ist. Der BDI ist in dieser Angelegenheit gemeinsam mit dem Deutschen Aktieninstitut bereits aktiv. Die BaFin hat dem BDI in Folge zugesichert, dass es bis zu einer finalen Klärung der Problematik zu keinem Einschreiten gegen die betroffenen Unternehmen kommt.