Lobbyallianzpartner: Drei Maßnahmen für mehr Transparenz in der Interessenvertretung

Zur vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe für das Lobbyregistergesetz äußert sich die „Allianz für Lobbytransparenz“.

Das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für das Lobbyregistergesetz beschlossen. Auf dieser Grundlage werden die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag einbringen. Damit werden die Weichen für neue Transparenzregelungen gestellt.

Die „Allianz für Lobbytransparenz“ hält die geltenden Regelungen zwischen Politik und Interessenvertretung für unzureichend. Daher fordert sie die Koalitionsfraktionen auf, zügig Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Politik zu erhöhen. Hierzu schlägt die „Allianz“ drei Maßnahmen vor, die insbesondere im Änderungsantrag berücksichtigt werden sollten:

Das Lobbyregister muss für alle gelten

Als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet die „Allianz“ das geplante Lobbyregister der Bundesregierung. Allerdings drohen die vielen Ausnahmen das gesamte Vorhaben zu verwässern. Die umfangreichen Ausnahmen schaffen Schlupflöcher, setzen falsche Anreize und fördern Intransparenz.

Echte Nachvollziehbarkeit ist nur möglich, wenn das Register für alle gilt und es keine Ausnahmen gibt. Daher setzt sich die „Allianz“ für ein Transparenzregister ein, das alle Interessenvertreter erfasst, die hauptberuflich der Tätigkeit der Interessenvertretung nachgehen.

Transparenz im politischen Prozess durch exekutiven Fußabdruck

Die Einflussnahme auf politische Regelungen beginnt bereits in der frühen Initiierungs- und Entstehungsphase von Gesetzen, meist schon in den Ministerien. Um den Lobbyismus wirklich transparenter zu gestalten, reicht es nicht aus, lediglich die Seite der Lobbyisten offenzulegen; mindestens genauso wichtig ist die öffentliche Darstellung des politischen Prozesses – also inwiefern und wann die Interessen und Wünsche der Lobbyisten tatsächlich berücksichtigt wurden. Daher muss ein Lobbyregister mit einem exekutiven Fußabdruck verbunden werden, der für den Bundestag und die Bundesministerien gilt.

Mandatslobbyismus beenden – politisches Mandat und Lobbyismus klar trennen

Der Bundestag ist ein Abbild der Bevölkerung, in dem auch weiterhin die Erfahrung und Expertise zum Beispiel von Unternehmern, Rechtsanwälten oder Steuerberatern erforderlich ist, genauso wie die von Gewerkschaftlern oder Angehörigen von Umweltschutzverbänden. Was jedoch unbedingt geregelt werden muss, ist die klare Trennung zwischen politischem Mandat und der Interessenvertretung.

Daher sollten auch die Verhaltensregeln für Abgeordnete reformiert werden. Derzeit bieten diese zu viele Grauzonen. Mandatslobbyismus wird weder im Abgeordnetengesetz noch in den Verhaltensregeln für Abgeordnete erfasst. Diese Lücke muss geschlossen werden. Jede Lobbytätigkeit eines Abgeordneten, die ihm unmittelbar finanzielle Vorteile bringt, muss in Zukunft unterbunden werden.

Hintergrund

Im Juni 2019 haben sich sechs Organisationen zur „Allianz für Lobbytransparenz“ zusammengeschlossen. Gemeinsam setzen sie sich für Fairness, Offenheit, Transparenz und Integrität in der politischen Interessenvertretung ein. Hierfür fordern sie ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz durch die Einführung eines Lobbyregisters sowie eines „legislativen Fußabdrucks“, bei dem Interessenbeteiligung und -abwägung in der Begründung von Gesetzentwürfen dokumentiert und erläutert werden. Darüber hinaus soll ein Lobbybeauftragter die Einhaltung des Interessenvertretungsgesetzes überwachen und dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Lobbybericht vorlegen.