Mehr Mut für ein risikobasiertes Datenschutzrecht

BDA, BDI, DIHK und ZDH begrüßen grundsätzlich den Fortschritt beim europäischen Datenschutzrecht, sehen im Detail aber noch Korrekturbedarf.

BDA, BDI, DIHK und ZDH begrüßen grundsätzlich den Fortschritt beim europäischen Datenschutzrecht, sehen im Detail aber noch Korrekturbedarf.

Zu dem vom federführenden LIBE-Ausschuss des Europaparlaments verabschiedeten Bericht zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung erklären die vier Wirtschaftsverbände:

Die Reform des europäischen Datenschutzes ist mit der Annahme des Berichts im Europaparlament einen großen Schritt vorangekommen. Bei den gefundenen Kompromissen ist das Bestreben, Datenschutz praxisgerecht zu gestalten, jedoch noch nicht durchgängig erkennbar. Die Zulässigkeit von Einwilligungen im Arbeitsverhältnis sowie wichtige Ausnahmevorschriften zeigen zwar, dass die Richtung stimmt. Wer jedoch – wie die EU – einen zukunftsfesten Datenschutz für die nächsten Jahre für ganz Europa will, braucht mehr Mut.

Dazu gehört die Verankerung eines risikobasierten Ansatzes ebenso wie die weitgehende Harmonisierung des Beschäftigtendatenschutzes. Anstelle des Gedankens „one size fits all“ bedarf es passgenauer Lösungen, die dem jeweiligen Risiko der Datenverarbeitung Rechnung tragen und Betrieben eine praxisgerechte Flexibilität einräumen.

Das Europaparlament lässt zudem die Chance ungenutzt, den bürokratischen Ansatz des Kommissionsvorschlags zu korrigieren. Unverhältnismäßige Informations-, Dokumentations- und Genehmigungspflichten lassen das notwendige Augenmaß weiterhin vermissen. Der strengste Datenschutz ist vergeblich, wenn er kaum umsetzbar ist.

Datenschutz ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Die Potenziale müssen genutzt werden, anstatt sie in bürokratischen Anforderungen zu ersticken. Rat und Parlament sind gleichermaßen aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Maxime für die weitere Debatte ist deshalb Gründlichkeit vor Eile.