NAP: Industrie enttäuscht vom Vorgehen der Bundesregierung

Der stellvertretende BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch bemängelt unsachgerechtes Vorgehen der Bundesregierung beim Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP). Die zweite Befragungswelle überstürzt zu starten, stellt Sinn und Fairness des Prozesses in Frage.   

„Die deutsche Industrie ist enttäuscht über das überstürzte Vorgehen der Bundesregierung beim Nationalen Aktionsplan. Es ist falsch, dass die Bundesregierung die zweite Befragungswelle startet, ohne die Ergebnisse der ersten gründlich auszuwerten. Wir bedauern es außerordentlich, dass kein sachgerechtes und faires Vorgehen im Interesse der Sache zustande gekommen ist. Die konstruktiven Vorschläge der Wirtschaft wurden nicht berücksichtigt.

Eine qualifizierte Diskussion im Kreis der beteiligten Stakeholder vor der zweiten Fragerunde ist jetzt nicht mehr möglich. Dieses Verfahren degradiert das im NAP festgeschriebene Ziel, dass die beiden in der Koalition vereinbarten Fragerunden aufeinander aufbauen und einen Lernprozess beinhalten.

Teile der Bundesregierung vermitteln den Eindruck, dass ein Lieferkettengesetz bereits in Arbeit sei und unabhängig von den Ergebnissen der aufwendigen Befragung komme. Für viele Unternehmen stellt sich damit die Frage nach dem Sinn des Prozesses und der Verlässlichkeit der Politik. Sollte die Bundesregierung vor Abschluss der zweiten Runde eine Gesetzesinitiative starten, würde dies den NAP-Prozess endgültig ad absurdum führen.“