Nationaler Alleingang bedeutet Ausstieg aus internationalem OECD-Prozess

BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber äußert sich zur Lizenzschranke.

„Eine Lizenzschranke widerspricht dem bisherigen Bekenntnis Deutschlands zu einer international abgestimmten Besteuerung von Lizenzzahlungen innerhalb der OECD. Eine plötzliche Kehrtwende mit einem nationalen Alleingang bedeutet den Ausstieg aus dem internationalen OECD-Prozess. Deutschland ist der Gewinner der bestehenden Lizenzbesteuerung. Folgen andere Länder dem deutschen Negativbeispiel, wirkt das wie ein Bumerang. Das Ergebnis sind weniger Steuereinnahmen in Deutschland. Die Entscheidung ist ein kontraproduktives Signal für den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland. So verliert Deutschland den Anschluss im internationalen Wettbewerb um investitionsfreundliche steuerliche Rahmenbedingungen.“