Neue Klageinstrumente sind nicht notwendig

Zur im Bundeskabinett beschlossenen Musterfeststellungsklage sagt Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung: Der Bundestag muss das Gesetz noch praxistauglicher gestalten. Es besteht weiter die Gefahr des Missbrauchs.

„Deutschland ist bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten bereits heute gut aufgestellt. Neue Klageinstrumente sind nicht notwendig. Der Bundestag muss das Gesetz noch praxistauglicher gestalten. Die Frage, wer klagebefugt sein soll, ist von entscheidender Bedeutung, um Missbrauch zu verhindern. Der Gesetzgeber sollte sicherstellen, dass die Klagebefugnis nur für die gilt, denen es wirklich um das Wohl der Verbraucher geht – und nicht ums eigene finanzielle Interesse. Es besteht weiter die Gefahr des Missbrauchs, wenn das neue Instrument als Geschäftsmodell genutzt wird. Zudem sind betroffene Unternehmen einem Reputationsrisiko ausgesetzt – auch wenn die Klage am Ende erfolglos bleibt.“