© Fotolia/ugibugi

Neues Gesetz zum Stromnetzausbau soll Versorgungssicherheit gewährleisten

Für den Erhalt des Industriestandorts Deutschland ist die Versorgungssicherheit von essentieller Bedeutung. Der Deutsche Bundestag hat im Frühjahr 2019 ein Gesetz zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus verabschiedet. Doch wird das Gesetz neben anderen Gesetzen und Maßnahmen ausreichen, um die Versorgungssicherheit auch künftig zu sichern? Und wie hoch werden die Kosten sein? Auf diese Fragen braucht es dringend Antworten.

Das wichtige und umfangreiche Gesetz zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus ist Mitte Mai 2019 in Kraft getreten. Bereits die Tatsache, dass das Gesetz (Artikelgesetz) 24 Gesetze und Verordnungen enthält, ist ein Indiz dafür, wie drängend und elementar die Themen Stromnetze und Versorgungssicherheit in Deutschland sind. Das Gesetz ist nicht nur ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Energiewende, sondern auch zugleich für den Erhalt des Industriestandortes Deutschland und seiner Wertschöpfungsketten. Denn hierfür ist die Versorgungssicherheit von essentieller Bedeutung.

Das neue Gesetz sieht vor, dass der Stromnetzausbau beschleunigt und optimiert wird. Insbesondere werden die Genehmigungsverfahren vereinfacht und es wird ein vorausschauendes Controlling eingeführt. Darüber hinaus wird ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für die Entschädigung von Flächeneigentümern, auf deren Grundstücken Hochspannungsstromleitungen verlegt werden, geschaffen. Unter anderem erhält ein Flächeneigentümer bei gütlicher Einigung innerhalb von acht Wochen mit dem jeweiligen Netzbetreiber einen Bonuszuschlag.  

Der BDI begrüßt ausdrücklich, dass Planungsverfahren besser miteinander verzahnt sowie überflüssige Verfahrensschritte gestrichen werden. Weiterhin kritisch sieht der BDI die Entschädigungsmöglichkeiten für Flächeneigentümer. Nach Angaben der Bundesregierung entstehen allein dadurch Kosten in Höhe von insgesamt rund 108 Millionen Euro – insbesondere durch erhöhte Beschleunigungszuschläge. Die Regelungen zu den Entschädigungszahlungen für Flächeneigentümer sind im Zuge der Beratungen im Deutschen Bundestag zudem noch einmal erweitert werden. Dies ist bedauerlich. Keinesfalls sollte eine derartige Entschädigungspraxis Präzedenzwirkung für andere Strukturprojekte haben.

Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung

Auf Initiative von Bundeswirtschaftsminister Altmaier wurde Anfang Juni eine gemeinsame Erklärung zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen verabschiedet. In gemeinsamen Gesprächen des Bundes mit den Energieministern der Länder Bayern, Hessen und Thüringen wurde ein Fortschritt für den Netzausbau im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen erreicht. Der Ausbau wird auf das erforderliche Maß beschränkt, bürgerfreundliche Lösungen kommen verstärkt zum Einsatz. Insbesondere sollen weitere Abschnitte verkabelt werden. Dadurch werden die Länder Bayern und Thüringen entlastet, ohne dass es in Hessen zum Neubau weiterer Leitungstrassen kommt.

Der Text der gemeinsamen Erklärung „Vorschläge für Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen“ enthält lediglich eine Absichtserklärung. Im weiteren Verfahren wird die Bundesnetzagentur gemäß der gemeinsamen Erklärung aufgefordert, den durch die drei Länder gemachten Vorschlag zu prüfen und diesen zu konsultieren. Die Entscheidung über Stromtrassen erfolgt dann im gesetzlich dafür vorgesehenen Verfahren und von den zuständigen Behörden unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange.