Noch weit entfernt vom Ziel

Seit drei Jahren gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, zieht Bilanz. Die EU-DSGVO sei noch weit entfernt von dem Ziel, die Anwendung der Datenschutzregeln in Europa zu vereinheitlichen.

„Die EU-DSGVO ist noch weit entfernt von dem Ziel, die Anwendung der Datenschutzregeln in Europa zu vereinheitlichen. Die verschieden ausgelegten Datenschutzanforderungen und rechtlichen Grauzonen stellen gerade kleine und mittlere Unternehmen vor eine große Herausforderung. Wenn die DSGVO über die europäischen Grenzen hinaus als Leitbild für Datenschutz dienen soll, muss der Gesetzgeber schnellstens für die erforderliche Rechtssicherheit und Praktikabilität sorgen.

Die EU sollte die Datenschutzregeln stärker harmonisieren. Einheitliche und praktikable europäische Standards für die Anonymisierung personenbezogener Daten sind Grundlage, um Datenschutz und Datennutzung auf EU-Ebene in Einklang zu bringen. Nur mit Rechtssicherheit entstehen branchenübergreifende datengetriebene Geschäftsmodelle.

Die global vernetzten deutschen Unternehmen brauchen einen rechtssicheren und praktikablen Instrumentenkasten, der eine wirtschaftliche Datennutzung sowie einen internationalen Datentransfer ermöglicht. Solange es keinen klaren rechtlichen Rahmen und ein Nachfolgeabkommen des Privacy-Shields zum transatlantischen Datenaustausch gibt, fehlt Rechtssicherheit bei der Datenübermittlung in Drittstaaten und darf es auch keine Sanktionen geben.“