Parlament steht in der Pflicht, Vertrauen wiederherzustellen

Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer, äußert sich zur Anhörung zum Kohleausstiegsgesetz im Bundestags-Wirtschaftsausschuss. Die Abweichung der Bundesregierung vom Kohle-Kompromiss sei ein Vertrauensbruch für jeden künftigen Beteiligungsprozess.

„Die Abweichung der Bundesregierung vom Kompromiss der Kohlekommission ist ein Vertrauensbruch für jeden künftigen Beteiligungsprozess. Jetzt steht das Parlament in der Pflicht, Vertrauen wiederherzustellen. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Gesetzesentwurf der Regierung sich an entscheidenden Stellen vom hart erkämpften Kohle-Kompromiss unterscheidet.

Das Parlament muss sich dafür einsetzen, die Absenkung der Übertragungsnetzentgelte für private und gewerbliche Verbraucher im Gesetz verbindlich zu verankern. Diese Maßnahme würde auch der Konjunktur nutzen. Der vorliegende Gesetzesentwurf eröffnet nur die Möglichkeit, Übertragungsnetzentgelte durch Bundeszuschüsse abzusenken, sichert diese aber nicht verbindlich zu. Der unverbindliche Charakter der Entlastungsregel gefährdet die Planungssicherheit unserer Unternehmen.

Das Parlament ist gefragt, die regulatorische Benachteiligung der industriellen KWK(Kraft-Wärme-Kopplung)-Anlagen zu beheben. Die Eigenversorgung der Industrie leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland und soll dementsprechend im Kohleausstiegsgesetz Anerkennung finden.“