Patientendaten-Schutzgesetz: Wichtiger Schritt nach vorn

Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, lobt den Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) und die konkreten Umsetzungsfristen. In der freiwilligen Spende von Gesundheitsdaten bleibe der Gesetzesvorschlag jedoch hinter den Erwartungen der Industrie zurück.

„Der Entwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz bringt Deutschland in der Digitalisierung des Gesundheitswesens einen wichtigen Schritt nach vorn, etwa mit der E-Rezept-App und der E-Überweisung. Gut ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit mit konkreten Umsetzungsfristen Tempo vorlegt.

In der freiwilligen Spende von Gesundheitsdaten bleibt der Gesetzesvorschlag leider hinter den Erwartungen der Industrie zurück. Versicherte erhalten die Möglichkeit, Daten freiwillig der medizinischen wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung zu stellen – allerdings ohne die Industrie als eine zentrale Säule der Medizinforschung und somit des medizinischen Fortschritts zu beteiligen. Dabei ist der Zugang zu anonymisierten oder pseudonymisierten Gesundheits- und Behandlungsdaten der Schlüssel, um die Potenziale der Digitalisierung zu nutzen.“