Politik muss langfristige CO2-Ziele parlamentarisch festlegen

Der BDI äußert sich zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das nationale Klimaschutzgesetz. Die Politik stehe weiterhin in der Pflicht, Instrumente vorzulegen, die es jedem Einzelnen ermöglichen, Ziele auch tatsächlich zu erreichen.

„Das Urteil fordert richtigerweise ein, dass die Politik langfristige CO2-Ziele parlamentarisch festlegen und intensiv beraten muss. Grundlegende politische Ziele muss die Legislative definieren – das dürfen nicht Ministerien oder Gerichte tun. Auch nach dem Urteil steht die Politik in der Pflicht, Instrumente vorzulegen, die es jedem Einzelnen ermöglichen, Ziele auch tatsächlich zu erreichen.

Die Politik muss transparent gangbare Klimapfade bis 2050 aufzeigen, um CO2-Reduktionen vorzugeben. Das schafft Klarheit und Planungssicherheit für Unternehmen, neue Technologien zu entwickeln und massiv zu investieren, und liegt im Interesse der Industrie. Durch Innovation und schnelle Marktfähigkeit CO2-freier Technologien trägt die Industrie dazu bei, Klimaschutz und Freiheitsrechte auch künftig miteinander zu verbinden.

Das Urteil unterstreicht, dass Klimaschutz bereits heute im Grundgesetz verankert und stets in Einklang mit anderen gesellschaftlichen Zielen zu bringen ist. Klimaschutz ist ein Generationenprojekt. Zwischen den Generationen ist ein fairer Ausgleich herzustellen.“