Potenzial bei Bürokratieabbau noch lange nicht ausgeschöpft

Anlässlich der Übergabe des Jahresberichtes des Nationalen Normenkontrollrates sieht Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer, großen Nachholbedarf bei der Abschaffung von Regulierungen in Verbindung mit EU-Recht. Bei der schleppenden Digitalisierung der Verwaltung mahnt er, dass E-Government aus Unternehmenssicht gedacht werden muss.

„Das Potenzial des Bürokratieabbaus ist noch lange nicht ausgeschöpft. Die One-in-one-out-Regel kennt zu viele Ausnahmen. Eine davon ist das EU-Recht, was einen Großteil der deutschen Regulierung ausmacht. Es entspricht nicht der Realität, das EU-Recht von der One-in-one-out-Regel auszunehmen.

Die Verwaltung muss endlich digitaler werden. E-Government ist wichtig für nachhaltigen Bürokratieabbau. Gerade der industrielle Mittelstand leidet unter hohen bürokratischen Lasten. Digitale Verwaltung muss aus Unternehmenssicht gedacht werden. Um eine größtmögliche Entlastung zu erreichen, ist beim E-Government die stärkere Zusammenarbeit und Koordinierung von Bund und Ländern zwingend.“