Reisebeschränkungen sind auch Wirtschaftsbeschränkungen

Gemeinsam mit den Verbänden DIHK, BDA, DEHOGA, DRV, HDE und ZDH plädiert der BDI für eine abgewogene und verhältnismäßige Strategie bei den Reisebeschränkungen in der Corona-Krise. Die Wirtschaft ist sich bewusst, dass Reisebeschränkungen ein Instrument der Politik zur Eindämmung der Pandemie sind. Sie bergen jedoch die Gefahr, dass sie wirtschaftliche Aktivitäten wie Handel und Investitionen in große Mitleidenschaft ziehen.

Die jüngsten Verlängerungen und Ausweitungen von Reisebeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihre mangelnde Koordination zwischen den EU-Mitgliedstaaten haben vielfältige negative wirtschaftliche Auswirkungen, die weit über die Einschränkung touristischer Reisen hinausgehen. Sie treffen viele Unternehmen in einer wirtschaftlich sehr fragilen Phase – denn im Unterschied zum Beginn der Pandemie sind die Liquiditäts- und Kapitalreserven mittlerweile vielfach aufgezehrt. Die geschäftlichen Verbesserungen gegenüber der Situation im April und Mai dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Unternehmen weiter unter massiven Umsatzrückgängen leiden oder sogar von einer Insolvenz bedroht sind.

Die Wirtschaft ist sich bewusst, dass Reisebeschränkungen ein Instrument der Politik zur Eindäm-mung der Pandemie sind. Reisebeschränkungen bergen jedoch die Gefahr, dass sie wirtschaftliche Aktivitäten wie Handel und Investitionen in große Mitleidenschaft ziehen. In jedem Fall ist es für die Akzeptanz bei den gravierend negativ betroffenen Unternehmen wichtig, dass die Politik in diesem Bereich besonders sensibel vorgeht und ihre Schritte gut und nachvollziehbar begründet.

Deshalb plädieren wir dafür, in diesem Bereich großen Wert auf Verhältnismäßigkeit zu legen, um effektive Maßnahmen mit zugleich möglichst geringen wirtschaftlichen Auswirkungen zu verbinden. Zu häufige und kurzfristige Veränderungen der Regeln bei Teststrategie, Quarantänevorgaben und Reisewarnungen schaffen Unsicherheit und erhöhen wirtschaftliche Risiken. Zudem steigern unterschiedliche Vorschriften in den einzelnen EU-Ländern den Informations- und Planungsaufwand für die deutschen Unternehmen insbesondere im Binnenmarkt. Zu einer abgewogenen Strategie gehört, bei den weltweiten Reisebeschränkungen die sehr unterschiedlichen Situationen in verschiedenen Ländern zu berücksichtigen. Zudem ist eine bessere Koordination der EU-Mitgliedstaaten notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes aufrechtzuerhalten. Für einen funktionierenden euro-päischen Binnenmarkt sind Arbeitnehmerfreizügigkeit, grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung und unkomplizierte Dienstreisen unverzichtbar. Auch ist immer wieder zu prüfen und auch nachvollziehbar darzustellen, ob tatsächlich die individuelle Reisetätigkeit generell ein Risiko darstellt oder ob nicht vielmehr die Nichteinhaltung der AHA-Regeln z.B. bei privaten Feiern im In- und Ausland die Ursache für höhere Infektionen ist.

In die Abwägung im Vorfeld politischer Weichenstellungen in diesem Bereich müssen die wirtschaftlichen Folgewirkungen mit einbezogen werden. Wichtig ist die Suche nach Lösungen, die Gesundheitsschutz und wirtschaftliche Aktivitäten zugleich fördern. So setzen viele Unternehmen ihre Hoffnungen auf Schnelltests, die Reisebeschränkungen und Quarantänezeit zumindest reduzieren könnten. Um das Risiko für Urlauber und Geschäftsreisende sowie für die Allgemeinheit zu minimieren, sollten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Auch sollten vorhandene Mittel effektiv eingesetzt werden. Das beinhaltet u. a., wo immer möglich veterinärmedizinische und anderweitige Labordienstleister einzubeziehen sowie neue Schnelltestverfahren und Ressourcen schonende Pooling-Ansätze bei Tests sinnvoll zu nutzen. Um eine Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und wirtschaftlicher Aktivität sicherzustellen, sollte in-nerhalb der Bundesregierung neben dem Gesundheits- und Innenressort auch das Bundeswirtschaftsministerium bei der Vorbereitung von Reisebeschränkungen und anderen Pandemie-Maßnahmen durchgängig beteiligt werden. Bei der Einordnung von Staaten und der Entscheidung über Reisehinweise und Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt muss die wirtschaftliche Folgenabschätzung ebenfalls ein Bestandteil der Erwägungen sein.

Die Folgen treffen weite Teile der Wirtschaft und viele verschiedene Branchen. Diese führen die Verbände DIHK, BDA, BDI, DEHOGA, DRV, HDE und ZDH in ihrer gemeinsamen Erklärung aus.