Sachgerechte und praxisorientierte Überarbeitung der VOB/B

Der Hauptausschuss Allgemeines des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) beabsichtigt, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B) zu überarbeiten. Neun Verbände der dort vertretenen Auftragnehmerseite, darunter der BDI, haben einen Vorschlag zur Überarbeitung der VOB/B eingebracht.

Ziel der neun Verbände ist es, die VOB/B eng an das seit Januar 2018 geltende gesetzliche Bauvertragsrecht sowie an die Rechtsprechung anzupassen, gleichzeitig aber die VOB/B-spezifischen Besonderheiten zu beachten. Im Vordergrund steht die Idee, einen konstruktiven Beitrag zur Debatte um die Neuregelung der VOB/B zu leisten. Daher haben sich die Verbände bemüht, auf eine einseitig zugunsten der Auftragnehmer gestaltete Regelungen zu verzichten.

Aus Sicht des BDI stellen die Vorschläge eine sachgerechte Anpassung der VOB/B sicher. Im Mittelpunkt stehen dabei die Neuregelung der nachträglichen Änderung einer vereinbarten Vertragsleistung sowie deren Vergütung (Anordnungsrecht und Vergütungsanspruch), Nachträge und Bauablaufstörungen. Leitgedanke war stets, auf Basis des gesetzlichen Bauvertragsrechts und ausgerichtet an den Bedürfnissen der Praxis auf den Baustellen der öffentlichen Auftraggeber Vorschriften zu erarbeiten, die dem Interessenausgleich zwischen den Bauvertragsparteien sowie der Streitvermeidung dienen.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B) ist ein durch Auftraggeber- und Auftragnehmerverbände gemeinsam erarbeitetes und regelmäßig aktualisiertes Regelwerk, das Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen enthält.