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Technikrecht und Stoffpolitik – Sicherheit für Arbeitnehmer und Verbraucher

Der BDI bearbeitet unter dem Titel Technikrecht Themenfelder wie die Sicherheit industrieller Produkte, die Betriebssicherheit industrieller Anlagen, die Normung und Akkreditierung, sowie den technischen Arbeitsschutz. Unter dem Titel Stoffpolitik ist der BDI bei der Regulierung chemischer Stoffe aktiv.

Im Zentrum dieser Themenfelder stehen somit die Gewährleistung höchstmöglicher Sicherheit für die Nutzer industrieller Produkte und für die Arbeitnehmer in der Produktion. Für die deutsche Industrie ist die hieraus erwachsende Verantwortung ein Kernelement ihres Selbstverständnisses. Zu „made in Germany“ gehören untrennbar Sicherheit in der Produktion und Sicherheit der Produkte.

In Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Institutionen wird im technischen Arbeitsschutz ein umfassendes Regelwerk vorgehalten, das laufend an neue technische Entwicklungen anzupassen ist. Gleichzeitig muss es in der Praxis handhabbar und dazu schlank und widerspruchsfrei bleiben. Daher müssen überholte Bestimmungen aufgehoben werden, auch um Spielräume für Innovation zu erhalten. Nicht zuletzt ist festzulegen, welche Risiken als akzeptabel gelten dürfen und welchen Risiken umfassend begegnet werden muss. Dabei muss auch der Erhalt unserer Wettbewerbsfähigkeit ein wesentliches Kriterium sein. Dieser Güterabwägung stellt sich der BDI in vielen laufenden Vorhaben gewissenhaft.

Kurzgefasst: Der Schutz der Verbraucher gegen Gefährdungen durch Produkte und der Beschäftigten gegen Gefahren am Arbeitsplatz liegt aus ethischen und wirtschaftlichen Gründen im ureigenen Interesse der Industrie.

Anforderungen an sichere Produkte werden u. a. über Normung und Akkreditierung entwickelt und gewährleistet, daher ist der BDI auch hier aktiv.

Die vielen Dimensionen des technischen Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit begleitet der BDI über sein Engagement u. a. bei der Fortentwicklung und Konkretisierung der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung. Hierzu gehört ferner der Schutz der Beschäftigten vor Lärm, Vibrationen, nicht-ionisierender optischer Strahlung und elektromagnetischen Feldern.

In der Stoffpolitik stellen die unter REACH und CLP bekannten EU-Verordnungen umfassende Anforderungen an Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe in den Dimensionen Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutz. Der BDI unterstützt uneingeschränkt die Zielsetzungen dieser Verordnungen und begleitet daher seit vielen Jahren die Unternehmen in der Umsetzung der komplexen Einzelbestimmungen. Gleichzeitig setzt sich der BDI aber auch hier für eine schlanke und pragmatische Umsetzung ein. Denn nur, was in der Praxis verständlich und anwendbar ist, kann auch im täglichen Betrieb realisiert werden.