Teilabschaffung des Soli ist vor allem ungerecht

BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang äußert sich zum Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zur Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags. Eine Entlastung beim Solidaritätszuschlag, die auch bei den Unternehmen ankommt, sei mehr denn je notwendig und gerechtfertigt.

„Das Gutachten bestätigt die Einschätzung der Industrie, dass eine Erhebung des Solidaritätszuschlags über 2019 hinaus verfassungsrechtlich unzulässig ist. Die sogenannte 90-Prozent-Lösung des Koalitionsvertrages und des Regierungsentwurfs ist nicht nur rechtlich wackelig, sie ist vor allem ungerecht: Die Grenzsteuerbelastung für viele Facharbeiter wird steigen. Sie liegt damit nur knapp unter jener Grenzbelastung, die ganz hohe Einkommen zahlen müssen. Ertragsstarke Einzelunternehmer, mittelständische Betriebe und Körperschaften werden gänzlich von der Entlastung ausgeschlossen. Gerade die Unternehmen in Deutschland tragen fast 40 Prozent zum Ertragsteueraufkommen bei, auf dessen einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Teil der Solidaritätszuschlag erhoben wird. Unternehmen in Deutschland tragen den hohen Anteil an den aktuellen Aufkommensrekorden. Eine Entlastung beim Solidaritätszuschlag, die auch bei den Unternehmen ankommt, ist mehr denn je notwendig und gerechtfertigt.“