Unternehmensbefragung zum Konzernprivileg: Effizienten Zahlungsverkehr beibehalten

Ende November letzten Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine überarbeitete Fassung ihres Merkblatts zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) veröffentlicht. Die damit einhergehende enge Auslegung des Konzernprivilegs hat gravierende Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Der BDI plädiert aus diesem Grund für einen engen Austausch mit dem BaFin – eine Unternehmensbefragung soll sich hierbei als hilfreich erweisen.

In vielen Unternehmen wird der Zahlungsverkehr über zentrale Abteilungen oder Tochtergesellschaften für die gesamte oder einen Teil der Unternehmensgruppe abgewickelt. Unabhängig davon, ob sich ein zentrales Team, Shared Service Center oder spezielle Payment Factories um den zentralen Zahlungsverkehr kümmern, haben die Unternehmen bisher auf das sogenannte Konzernprivileg vertraut. Hierdurch blieb ihnen erspart, dafür eine gesonderte Lizenz der deutschen Finanzaufsicht BaFin als Zahlungsdienstleister einzuholen.

Mit der überarbeiteten Fassung des Merkblatts zum ZAG werden Zahlungsvorgänge innerhalb des Konzerns vom Konzernprivileg abgedeckt. Bei aus dem Konzern ausgehenden (z. B. Lieferantenzahlungen, Gehaltszahlungen oder Einzug von Kundenzahlungen) und eingehenden Zahlungen wird diese Tätigkeit jedoch laut Merkblatt zum regulierten Zahlungsdienst gemäß ZAG. Die Gesellschaft müsste demnach eine Lizenz seitens der BaFin einholen, um ihren Zahlungsverkehr in gewohnter Weise zentral durchführen zu können.

Aus diesem Grund stehen seit dem Jahreswechsel zahlreiche Verbände im engen Austausch mit der BaFin, um die schwerwiegenden Auswirkungen dieser engen Auslegung auf deutsche Unternehmen aufzuzeigen und Lösungsansätze zu diskutieren. In diesen Gesprächen hat die BaFin ausdrücklich bestätigt, dass die geschäftsbezogenen Zahlungsströme der Unternehmen nicht im Fokus der engen Auslegung des Konzernprivilegs stehen. Außerdem wird klargestellt, dass, „solange die BaFin und die Verbände im konstruktiven Austausch sind und gemeinsam an Lösungsansätzen arbeiten, die BaFin wegen des ZAG-Merkblattes vom November 2017 nicht gegen Unternehmen einschreiten wird“.

Um die tatsächliche Situation in Deutschland besser einschätzen zu können, wurde in dem Gespräch zwischen der BaFin und den Verbänden zudem beschlossen, eine über die Verbände organisierte anonyme Befragung durchzuführen.

Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen der BaFin verdeutlichen, wie viele Unternehmen von den gravierenden Auswirkungen einer unverändert engen Auslegung des Konzernprivilegs betroffen wären. Die Umfrage soll dazu beitragen, mit der BaFin eine gemeinsame Lösung zu finden, die keine wesentlichen Änderungen des Status Quo im Zahlungsverkehr erfordert und Rechtssicherheit für die Unternehmen schafft.