Unternehmensentflechtungen schwächen deutsche Wirtschaft zusätzlich

Zum Referentenentwurf des BMWK für ein Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz (11. GWB-Novelle) sagt Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI: „Unternehmensentflechtungen bei erfolgreichem internen Wachstum und ohne Rechtsverstoß schwächen die deutsche Wirtschaft zusätzlich in schwierigen Zeiten.“

„Unternehmensentflechtungen bei erfolgreichem internen Wachstum und ohne Rechtsverstoß schwächen die deutsche Wirtschaft zusätzlich in schwierigen Zeiten. Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums sendet ein völlig falsches Signal an die Unternehmen. Mit Blick auf die großen digitalen und grünen Transformationsprozesse, die aktuellen Krisen und den Erhalt der globalen Wettbewerbsfähigkeit gegenüber autokratischen Systemen werden dringend Unternehmensgrößen benötigt, die die erforderlichen Investitionen und Innovationen hervorbringen können.

Rechtmäßiges internes Wachstum sollte der Staat fördern und gerade nicht durch eine verdoppelte Verschärfung von niedrigeren Eingriffsmerkmalen und schärferen Sanktionen im Wettbewerbsrecht bestrafen. Ein Ausbremsen großer Unternehmen im internationalen Wettbewerb kann sich Deutschland nicht leisten. Es wäre eine Insellösung zum Schaden der deutschen Wirtschaft, die den Standort unattraktiv für multinational agierende Unternehmen macht.

Eine Entflechtung von Unternehmen ohne Rechtsverstoß ist ein erheblicher Eingriff in unternehmerische Rechtspositionen, stellt einen Bruch in der Dogmatik des Wettbewerbsrechts dar und verstößt gegen verfassungsrechtliche und rechtsstaatliche Prinzipien. Der Vorschlag belastet angesichts der derzeitigen Krisen die deutsche Volkswirtschaft zusätzlich.

Ein derartiges Entflechtungsinstrument ist nicht erforderlich, weil das geltende Recht bereits effektiv angewandt werden kann; scharfe Verhaltenskontrolle des Kartell- und des Missbrauchsverbots wird ergänzt durch eine strenge Fusionskontrolle. Der Entflechtungsvorschlag würde auf eine dirigistische strukturelle Neuordnung von Märkten und Unternehmen durch Behörden hinauslaufen („Market by Design“). Es gilt der Grundsatz: Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Unternehmensentflechtungen ohne vorangegangenen Wettbewerbsverstoß machen Entschädigungszahlungen in großem Umfang zu Lasten des Steuerzahlers erforderlich.“