Verhandlungen zum Investitionsabkommen nicht entscheidend vorangekommen

BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang fordert eine europäisch gemeinschaftliche Haltung gegenüber China nach den Ergebnissen des EU-China-Gipfels. Auf chinesischer Seite fehlten der politische Wille und ein deutliches inhaltliches Entgegenkommen.

„Es ist wichtig, dass die aktuelle EU-Kommission in ihrem ersten offiziellen Termin mit Peking an der klaren Linie und Kommunikation der vorherigen Kommission festgehalten hat. Es braucht eine europäisch gemeinschaftliche Haltung gegenüber China und ein klares Verständnis dazu, wie mit China als Partner und als systemischem Wettbewerber umzugehen ist.  

Die Gespräche haben gezeigt, dass die Verhandlungen zum EU-China-Investitionsabkommen leider immer noch nicht entscheidend vorankommen. Es fehlen auf chinesischer Seite der politische Wille und ein deutliches inhaltliches Entgegenkommen. Sollte Peking den Verhandlungen mit seinem größten Handelspartner, der EU, nicht endlich die nötige politische Priorität einräumen, scheint eine Einigung in diesem Jahr nicht mehr möglich.

Insbesondere im Bereich Marktzugang und beim Umgang mit Staatsunternehmen und staatlichen Subventionen sind die Positionen noch weit auseinander. Brüssel muss hier auf der zentralen Forderung nach einem echten Level-Playing-Field zwischen der EU und China bestehen. Sonst ist ein Abkommen aus Sicht der deutschen Industrie entbehrlich.  

Nach den Äußerungen der G7 und des Europäischen Parlaments zur Situation in Hongkong ist es gut, dass auch die EU-Kommission gegenüber China klare Worte gefunden hat. Wenn das neue nationale Sicherheitsgesetz für Hongkong so kommt wie zuletzt angekündigt, wird dies für einen Vertrauensverlust in den Wirtschaftsstandort Hongkong sorgen. Für europäische Unternehmen in Hongkong sind die im Basic Law zugesagten Rechte entscheidende Faktoren, sich dort anzusiedeln. Dazu gehören politische Selbstverwaltung, freier Handel, eine vom Festland unabhängige Justiz sowie Grundfreiheiten wie die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit.“