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Vermögensteuer schadet dem Standort Deutschland
Jeder Euro, den ein Unternehmen für eine Vermögensbesteuerung aufwenden muss, fehlt für den betrieblichen Neustart. Das bedeutet konkret:
- Die Vermögensteuer verringert bei allen Unternehmen die finanziellen Mittel für Investitionen in zukunftsfähige Produkte, in effizientere und klimafreundliche Produktionsmethoden sowie in Betriebserweiterungen und Modernisierungen.
- Die Vermögensteuer schwächt auf diese Weise die Innovationsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig. Ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Konkurrenten schwindet.
- Die Vermögensteuer belastet die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen. In der nächsten Krise ist ihre Widerstandsfähigkeit daher geringer. Das Risiko von Insolvenzen steigt.
- Die Vermögensteuer gefährdet Arbeits- und Ausbildungsplätze. Sie bedroht somit Wohlstand und soziale Absicherung der Arbeitnehmer.
Verschonung von Betriebsvermögen fraglich
Befürworter einer Vermögensteuer kündigen oftmals an, dass Betriebsvermögen von der Vermögensteuer verschont werde. Eine solche Verschonung ist jedoch kompliziert und die bloße Ankündigung löst die wirtschaftlichen Probleme beziehungsweise Folgen der Vermögensteuer nicht. Zudem ist der politische Wille fraglich.
- Es ist davon auszugehen, dass das Betriebsvermögen nicht vollumfänglich verschont würde. Das Zukunftsprogramm der SPD (Stand 1. März 2021) spricht davon, lediglich „die Grundlage von Betrieben“ verschonen zu wollen. Zu der entscheidenden Frage, welches Betriebsvermögen (Grundstücke, Maschinen, Anlagen, Finanzmittel, Beteiligungen etc.) zu dieser „Grundlage“ zählt, trifft das Wahlprogramm keine Aussage.
- Die Vermögensabgabe der Partei Die Linke ist ausdrücklich darauf ausgerichtet, auch Betriebsvermögen zu belasten. Der vorgesehene Freibetrag in Höhe von zwei oder fünf Millionen Euro ist bereits für typische Mittelständler viel zu niedrig bemessen, da schon die Maschinen und Anlagen eines mittelständischen Industrieunternehmens einen höheren Wert aufweisen.
- Zudem ist eine Verschonung nicht einfach umsetzbar. Zwar ist ein solcher Vorgang verfassungsrechtlich denkbar, in der praktischen Umsetzung – das zeigt das Erbschaftsteuerrecht – aber kompliziert. Um nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen, müsste eine Schonung von Unternehmen eindeutig begründet und gerechtfertigt werden, z. B. im Hinblick auf die Sozialverpflichtung von Unternehmen mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2014 in seiner Entscheidung zum Erbschaftsteuergesetz deutlich gemacht. Selbst wenn eine (begrenzte) Schonung des Betriebsvermögens politisch gewollt wäre, entstünde daher für die Praxis neue Steuerbürokratie und ein erheblicher Beratungsaufwand.
Hohe gesamtwirtschaftliche Kosten einer Vermögensteuer
Wissenschaftliche Untersuchungen mit IT-gestützten ökonomischen Modellen zeigen, dass die Einführung einer Vermögensteuer mit signifikanten gesamtwirtschaftlichen Kosten verbunden ist. Mit der Einführung würden BIP-Wachstum, Produktion, Investitionen, Beschäftigung, Konsum, sowie Ersparnis und Vermögen der Haushalte geringer ausfallen, als sie sich ohne Vermögensteuer entwickeln würden. Im Standortwettbewerb würde Deutschland zurückfallen. Das hätte zur Folge, dass ausländische Investoren Kapital abziehen und stattdessen im Ausland investieren. Die negativen Effekte sind umso stärker, je höher der Vermögensteuersatz ist, und sie verstärken sich gegenseitig. Beispielsweise wirkt ein Produktionsrückgang negativ auf Beschäftigung und Konsum. Außerdem führen die negativen Effekte auch zu Mindereinnahmen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer, welche die Mehreinnahmen der Vermögensteuer sogar überkompensieren können.
Vermögensteuer schadet Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit
Deutschland ist ein Hochsteuerland für Unternehmen. Während die durchschnittliche Ertragsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften in den OECD-Ländern bei 23,5 Prozent liegt, befindet sie sich hierzulande auf einem Niveau von über 30 Prozent. Deutschland braucht daher dringend eine Modernisierung der Unternehmensbesteuerung mit einer Belastungsgrenze von maximal 25 Prozent. Mit der Einführung einer Vermögensteuer würde Deutschland eine vollständig andere Richtung einschlagen und seine – ohnehin ungünstige Position im Standortwettbewerb – erheblich verschlechtern.