Verpackungsgesetz umsetzen, Wertstoffgesetz mittelfristig wiederbeleben

Die mit dem Verpackungsgesetz geschaffenen Regelungen sollten konsequent umgesetzt und über die neue Zentrale Stelle Verpackungsregister ein effizienter und fairer Markt bei der Verpackungsentsorgung gewährleistet werden. Über einen neuen Anlauf für ein Wertstoffgesetz sollte hingegen erst ab dem Jahr 2022 wieder intensiv beraten werden.

Der BDI begrüßt die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes in der 18. Legislaturperiode und bedauert zugleich ausdrücklich, dass es aufgrund mangelnder Kompromissbereitschaft auf kommunaler Seite nicht zu einem Wertstoffgesetz gekommen ist. Damit werden Wertstoffe, die sich in ihren stofflichen Eigenschaften nicht von Verpackungen unterscheiden (stoffgleiche Nicht-Verpackungen), auch weiterhin nicht nach bundeseinheitlichen Regelungen gemeinsam mit Verpackungsabfällen erfasst und recycelt. Dennoch enthält das Verpackungsgesetz wichtige Neuerungen: Die im Gesetz verankerten höheren Recyclingquoten ab dem Jahr 2019 bedürfen zum Beispiel privatwirtschaftlicher Innovations- und Investitionskraft in neuen Sortier- und Recyclinganlagen. Hierfür ist Planungssicherheit bei den Unternehmen notwendig. Auch wird der Übertragung der Kompetenzen zur Meldung und Überprüfung der Verpackungsmengen auf die im Aufbau befindliche Zentrale Stelle Verpackungsregister Zeit in Anspruch nehmen.

Die Regelungen des Verpackungsgesetzes werden voll umfänglich Anfang Januar 2019 in Kraft treten. Im Anschluss folgt eine Phase, in der sich die Neuordnung der Verpackungsentsorgung, und dabei insbesondere die Kompetenzverschiebung auf die Zentrale Stelle, als praxistauglich erweisen muss. Gemäß dem Verpackungsgesetz (Paragraph 16, Absatz 7) hat die Bundesregierung zudem die Verwertungsergebnisse nach Anfang Januar 2022 zu überprüfen. Angesichts dessen spricht sich der BDI dafür aus, unter Berücksichtigung der im Verpackungsgesetz vorgesehenen Evaluationsmechanismen und auf Grundlage ausreichender Praxiserfahrung mit dem neuen Rechtsrahmen ab dem Jahr 2022, erneut die Möglichkeiten für eine bundesweit einheitliche Wertstofferfassung zu prüfen. Bis dahin kann von der im Verpackungsgesetz vorgesehenen Möglichkeit, jeweils auf lokaler Ebene eine gemeinsame Wertstofferfassung zu etablieren, Gebrauch gemacht werden.

System der Verpackungsentsorgung bis 2019 stabilisieren

Die im Jahr 2016 entstandene Finanzierungslücke von bis zu 60 Millionen Euro im Verpackungsentsorgungssystem hat die Konstruktionsfehler der Verpackungsverordnung erneut deutlich aufgezeigt. Alle Marktakteure sind daher dazu aufgefordert, ihr rechtskonformes Handeln durch Transparenz nachzuweisen. Offensichtlich befinden sich noch immer Akteure im Markt der Verpackungsentsorgung, die durch falsche Angaben zur Menge der lizenzpflichtigen Verpackungen zu einer Schieflage im Finanzierungssystem beitragen. Die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes 2017 war ein erster wichtiger Schritt hin zu einem faireren Wettbewerb. Es wird maßgeblich auf die Funktionsfähigkeit der neuen Zentralen Stelle ankommen, eine transparente und faire Lastenverteilung für die Kosten der Verpackungsentsorgung zu gewährleisten.

Daher gilt es, in der Zeit bis zum Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zum Anfang Januar 2019 den Markt der Verpackungsentsorgung durch Transparenz und auf Grundlage der bis dahin geltenden Verpackungsverordnung zu stabilisieren.