Weiterhin keine Gleichstellung ausländischer mit chinesischen Unternehmen

Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, äußert sich zum neuen chinesischen Investitionsgesetz. Die Möglichkeit einseitiger Gegenmaßnahmen Chinas als Reaktion auf vermeintliche Investitionsbeschränkungen im Ausland sehe die deutsche Industrie kritisch.

„Der Entwurf des neuen chinesischen Investitionsgesetzes behandelt die Knackpunkte wie das Verbot erzwungenen Technologietransfers oder eine Gleichbehandlung bei öffentlichen Ausschreibungen. Leider bleibt der Gesetzestext an zu vielen Stellen unkonkret und lässt Platz für viele Ausnahmen.

Die Negativliste, die unternehmerische Aktivitäten in bestimmten Bereichen der Wirtschaft untersagt, ist immer noch zu umfangreich und bewirkt keine Gleichstellung ausländischer mit chinesischen Unternehmen. 18 Jahre nach WTO-Beitritt und einem beispiellosen wirtschaftlichen Aufstieg ist es Zeit für eine vollständige Gleichstellung.

Die Möglichkeit einseitiger Gegenmaßnahmen Chinas als Reaktion auf vermeintliche Investitionsbeschränkungen im Ausland sieht die deutsche Industrie kritisch. In Zeiten der globalen Produktionsketten sind unterschiedliche Regelungen für Investoren, je nachdem aus welchem Herkunftsland sie kommen, ein Bremsklotz für transparenten Marktzugang.“