Arbeitsschutz © AdobeStock/dusanpetkovic1

Effektiver Arbeitsschutz unterstützt den Neustart

Die Industrieproduktion steht vor immensen Herausforderungen. Betriebliche Tätigkeiten werden unter Pandemie-bedingten Vorgaben wieder hochgefahren. Ein verlässlicher Infektionsschutz ist dafür unabdingbare Voraussetzung. Der technische Arbeitsschutz verfügt von jeher über bewährte Verfahren und Instrumente, um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bei unterschiedlichsten Bedingungen und Gefährdungslagen sicherzustellen.

Dieses Instrumentarium kann auch in der aktuellen Infektionslage wertvolle Unterstützung geben. Zentrale Elemente sind die Gefährdungsbeurteilung und die Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber aufgrund dieser systematischen Betrachtung ergreift. Bei den Schutzmaßnahmen sind bevorzugt technische Maßnahmen zu ergreifen. Erst danach kommen organisatorische Maßnahmen in Frage. Personenbezogene Maßnahmen sind geboten, wenn andere Maßnahmen nicht greifen oder verfügbar sind.

Im April 2020 hat das Bundeskabinett den „SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard“ als Empfehlung beschlossen. Damit soll das schrittweise Hochfahren der betrieblichen Tätigkeiten unter der Voraussetzung ermöglicht werden, dass wirksame Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Arbeitgeber wird dabei durch den Arbeitsschutzstandard unterstützt. Folgende Punkte sind hervorzuheben:

  • Für Entscheidungen im Hinblick auf den Wiederanlauf der betrieblichen Tätigkeiten wird der Arbeitsschutzstandard mit betrieblichen Anforderungen unter Beachtung eines hohen Schutzniveaus für die Beschäftigten eine gewisse Verbindlichkeit entfalten
  • Die Unfallversicherungsträger konkretisieren den Standard erforderlichenfalls branchen-spezifisch
  • Branchenübergreifend wird der Arbeitsschutzstandard durch technische Regeln der staatlichen Ausschüsse des BMAS (Ausschuss für Arbeitsstätten, Ausschuss für Arbeitsmedizin, Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe und Ausschuss für Betriebssicherheit) konkretisiert werden

Beim Arbeitsschutzstandard handelt es sich um ein lebendes Dokument. Um diesen an die aktuelle Pandemieentwicklung anzupassen, berät der Corona-Arbeitsschutzstab der Bundesregierung über die sich je nach Pandemieverlauf als erforderlich ergebenden Änderungen. Dies beträfe dann gleichfalls die branchenspezifischen Konkretisierungen durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Unfallversicherungsträger sowie die branchenübergreifenden Regeln der staatlichen Ausschüsse des BMAS.

Weitere Hilfestellungen und Informationsquellen finden Sie in dem BDI-Papier Hilfestellung Arbeitsschutz COVID-19.