Wirtschaftsverbände fordern mehr Bürokratieabbau

BDA, BDI, DIHK, ZDH und die Deutsche Kreditwirtschaft kritisieren die Bundesregierung. Die Politik müsse die One-in-One-out-Regel konsequenter beachten.

Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung „Bessere Rechtsetzung 2016“ bleibt aus Sicht der deutschen Wirtschaft deutlich hinter den Erwartungen zurück. Wir erleben leider immer noch viel zu häufig Bürokratieaufbau statt -abbau, wie zum Beispiel durch das Mindestlohngesetz, die Elektroschrottentsorgung, das geplante Entgeltgleichheitsgesetz oder die überbordenden Dokumentationspflichten in der Anlageberatung. Das Arbeitsprogramm müsste viel stärker auf die Entlastung der Unternehmen von Bürokratie ausgerichtet sein. Deshalb brauchen wir insbesondere die konsequente Beachtung und Schärfung der „One-in-One-out-Regel“, nach der in gleichem Maße Belastungen abgebaut werden, wie durch neue Regelungsvorhaben zusätzliche Belastungen entstehen. Das teilten die Spitzenverbände BDA, BDI, DIHK, DK und ZDH am Mittwoch in Berlin mit.

Die One-in-One-out-Regel bietet zu viele Umgehungsmöglichkeiten und Ausnahmen, etwa für EU-Recht, und erfasst nur einen Teil der Kosten, die den Unternehmen tatsächlich entstehen. Die Betriebe brauchen gerade vor dem Hintergrund zunehmender europäischer Regulierung spürbare nationale Entlastungen, um weiterhin investieren und Beschäftigung aufbauen zu können.

Wichtig ist aus Sicht der Spitzenverbände das angekündigte weitere Bürokratieentlastungsgesetz. Bürokratie muss nicht nur gebremst, sondern auch wirklich abgebaut werden. Deshalb ist eine umfassendere Entlastung als beim vorherigen Bürokratieabbaugesetz erforderlich.

Aus der Wirtschaft liegen viele konkrete Vorschläge auf dem Tisch, deren Umsetzung sie von der Bundesregierung fordert. Dazu zählen etwa kürzere Aufbewahrungsfristen von fünf statt zehn Jahren für Steuerunterlagen oder eine höhere Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter von 1000 statt 410 Euro. Weitere Vorschläge sind reduzierte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für Unternehmen und die Beschränkung der Auftraggeberhaftung nach dem Mindestlohngesetz.

Der KMU-Test ist ein wichtiges Instrument zur Prüfung der ökonomischen Auswirkungen geplanter Regelungen auf kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen. Um die Dynamik der Unternehmen zu erhalten, spricht sich die Wirtschaft zusätzlich für eine innovationsfreundliche Rechtsetzung aus.