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Wirtschaftsverbände kritisieren geplante Änderungen des Lobbyregistergesetzes

Gemeinsame Stellungnahme von 15 Verbänden der deutschen Wirtschaft zum Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes veröffentlicht. Kritik richtet sich insbesondere gegen den in der vorliegenden Form geplanten politischen Fußabdruck und die Offenlegungspflicht von Mitgliedsbeiträgen.

Der BDI ist Gründungsmitglied der Allianz für Lobbytransparenz und hat sich bereits seit 2019 für die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters in Deutschland eingesetzt. Die Einführung des Lobbyregisters 2022 war ein wichtiger und richtiger Schritt, um politische Prozesse transparent zu machen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Entscheidungsprozesse von Parlament und Regierung zu stärken.

Bisherigem Gesetz fehlt exekutiver Fußabdruck

Ebenso war es richtig, dass die Ampel-Koalition – wie von der Allianz für Lobbytransparenz gefordert – Verbesserungen im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Schließlich fehlt dem bisherigen Gesetz neben einer Registrierungspflicht für alle Interessengruppen auch ein exekutiver Fußabdruck, um transparent zu machen, wer sich mit welchem Inhalt wie eingebracht hat.

Der Bundestag hat Ende Juni 2023, in Erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes debattiert, den die Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegt haben und der im Anschluss zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen wurde.

Die vorgeschlagenen Änderungen gehen insgesamt deutlich über das hinaus, was im Koalitionsvertrag vorgesehen war, und würden in der Praxis für die Interessenvertreter und Interessenvertreterinnen zu erheblichem Mehraufwand und überbordender Bürokratie führen, ohne das richtige und vereinbarte Transparenzziel zu erreichen.