Ziele des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte

In ihrer Mitteilung „Eine neue EU-Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“ von 2011 hat die EU-Kommission alle Mitgliedstaaten aufgefordert, Nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinigen Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschenrechte zu entwickeln. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag von 2013 zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien in Deutschland bekannt.

Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) soll einen Beitrag leisten, um die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern und die Globalisierung – mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – sozial zu gestalten.

Beginn der zweiten Umsetzungsphase

Mitte März informierte ein Workshop „Mittelstand und Menschenrechte / Umsetzung des NAP“ im BDI – gemeinsam mit dem federführenden Auswärtigen Amt – mittelständische Unternehmen über das anstehende Monitoring.

Voraussichtlich ab Mai wird eine erste repräsentative Stichprobe aus allen 6.285 Unternehmen zur NAP-Konformität erhoben. Unternehmen werden direkt per E-Mail kontaktiert und um Auskunft zu ihren Aktivitäten in Bezug auf die fünf NAP-Kernelemente gebeten. Die Erhebung erfolgt vollständig anonymisiert, Unternehmensdaten werden nicht berücksichtigt.

Ohne NAP werden gesetzliche Vorgaben wahrscheinlich

Unternehmen nehmen freiwillig teil und werden voraussichtlich nicht über die Bewertung ihres Prüfungsergebnisses informiert. Die Quote der nicht beantworteten Überprüfungsanfragen soll separat ausgewiesen werden.

Ziele des NAP

Der NAP soll dazu dienen:

  • die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für alle Akteure praktisch anwendbar zu machen,
  • Pflichten / Verantwortlichkeiten für Staat und Wirtschaft aufzuzeigen,
  • Politikkohärenz zu gewährleisten
  • dass die deutsche Wirtschaft zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibt.

Um der Bundesregierung deutlich zu zeigen welches Niveau bei der Einhaltung von Menschenrechten erreicht ist, empfehlen wir an der freiwilligen Befragung teilzunehmen. Nur so entsteht ein repräsentatives Bild auch in der Politik, das gesetzliche Verpflichtungen – dann vermutlich verbunden mit Bürokratie – vermeidet.