Zinssatz absenken und dauerhaft verfassungsfest regeln

BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang äußert sich zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe des steuerlichen Zinssatzes. Sinnvoll sei eine Regelung, die auf Änderungen des Zinsniveaus reagiert.

„Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen gibt Unternehmen endlich mehr Planungssicherheit. Der Gesetzgeber muss jetzt den steuerlichen Zinssatz absenken und dauerhaft verfassungsfest regeln. Sinnvoll ist eine Regelung, die auf Änderungen des Zinsniveaus reagiert.

In der Praxis führt der überhöhte Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr zu erheblichen Belastungen, wenn etwa Steuernachzahlungen nach Betriebsprüfungen fällig sind. Oftmals bestraft bisher eine Zinsbelastung, die höher als die nachzuzahlende Steuer ist, die Unternehmen. Zinsen sollen Liquiditätsvorteile zwischen den Steuerpflichtigen ausgleichen, nicht Unternehmen zusätzlich belasten.

Bedauerlich ist, dass der Gesetzgeber nicht selbst rechtzeitig tätig geworden ist. In dieser Legislaturperiode gab es genügend Gelegenheiten, den steuerlichen Zinssatz neu zu regeln.“