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Zwischenbericht zur Derivateverordnung EMIR erfüllt Erwartungen

EMIR steht für European Market Infrastructure Regulation. Die Überarbeitung dieser seit 2012 geltenden Verordnung, die sich auf Derivate bezieht, verläuft bisher zufriedenstellend und setzt zahlreiche Vorschläge der Industrie um. Jetzt muss das Dossier rasch und erfolgreich im Sinne der Realwirtschaft abgeschlossen werden.

Die Verhandlungen zu Reformen der Derivateverordnung EMIR laufen nun bereits seit einiger Zeit. Als Derivate werden Termingeschäfte bezeichnet, die auf der Grundlage von bestimmten Basisgrößen erfolgen. Sie dienen dem Transfer von Risiken, indem der Besitz am Basiswert und dessen Marktrisiken voneinander getrennt werden. Klassische Formen sind Festgeschäfte, Swap-Geschäfte und Optionsgeschäfte. Derivate können an der Börse oder aber außerbörslich, auch over-the-counter (OTC) genannt, gehandelt werden. Industrieunternehmen nutzen Derivate vor allem, um sich gegen die Risiken von Preis-, Zins- oder Wechselkursänderungen abzusichern.

Das Kernziel von EMIR ist die Stärkung der Finanzstabilität in der EU durch höhere Transparenz- und Meldungsanforderungen. Die Gesetzesvorschläge betreffen neben Finanzinstituten auch viele Industrieunternehmen ganz direkt. Diese könnten durch zusätzliche Kosten für die Absicherung ihrer Geschäftsrisiken und Reportingverpflichtungen erheblich belastet werden. Mit der Überarbeitung von EMIR sollen nun die Finanzstabilität weiter verbessert und gleichzeitig Kosten gesenkt werden.

Der aktuelle Zwischenbericht sieht nun keine doppelte Meldepflicht für Transaktionen für beide Seiten, Finanzinstitute und Industrieunternehmen, vor. Diese hätten für Unternehmen einen erheblichen administrativen Mehraufwand bedeutet und die Meldepflicht verbleibt nun nur beim finanziellen Unternehmen. Die Ausnahme der Berichterstattung für gruppeninterne Transaktionen bleibt erhalten, da die Finanzstabilität durch diese generell nicht bedroht ist, sondern in der Regel sogar erhöht wird. Ein weiterer Erfolg ist die Befreiung der Zweckgesellschaften für Verbriefungen von den Berichterstattungspflichten. Dies hätte das Herzstück der Kapitalmarktunion, STS-Verbriefungen (simple, transparent, standardized) konterkariert.

Auch wenn finale Entscheidungen noch ausstehen, zeigt der Zwischenbericht unter Leitung von Berichterstatter Werner Langen im Europäischen Parlament in die richtige Richtung. Der BDI hat sich mit Positionspapieren und mehreren persönlichen Gesprächen in die Diskussionen eingebracht. Er bleibt auch in Zukunft mit seinen Partnern eng am Gesetzgebungsprozess dabei, um das Dossier rasch und erfolgreich im Sinne der Realwirtschaft abzuschließen. Vor allem die Hedgingausnahme für die Risikoabsicherung der Realwirtschaft muss unbedingt beibehalten werden.