BDI zur China-Reise von von der Leyen und Macron: Resilienz stärken, Kommunikation suchen

Zur China-Reise von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und des französischen Präsidenten Emmanuel Macron äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner: „Es ist richtig und notwendig, dass Europa seine wirtschaftliche und technologische Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit stärkt, während es weiterhin Kommunikation und Austausch mit China sucht.“

„China fordert die internationale regelbasierte Ordnung heraus und untergräbt mit seinem Streben nach Sicherheit und Kontrolle die Logik von freien Märkten und offenem Handel. Es ist richtig und notwendig, dass Europa seine wirtschaftliche und technologische Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit stärkt, während es weiterhin Kommunikation und Austausch mit China sucht.

Der gemeinsame Besuch von Präsident Macron und Präsidentin von der Leyen demonstriert die Geschlossenheit Europas gegenüber China. Ein Decoupling ist nicht im Interesse heimischer Unternehmen.

China hat mit seiner Haltung im Aggressionskrieg Russlands gegen die Ukraine viel Vertrauen in Deutschland und Europa verspielt. Die deutsche Industrie erwartet, dass die EU-Präsidentin und Emmanuel Macron bei der chinesischen Führung auf Verlässlichkeit, Einhaltung internationaler Regeln sowie Transparenz, Marktzugang und fairen Wettbewerb bestehen. Beim Zugang zu Technologien muss Reziprozität hergestellt werden.

Mit Blick auf Chinas Position als aufsteigende Supermacht muss sich das Land auch gegenüber Russland für die Einhaltung der Prinzipien der Vereinten Nationen und damit die Wahrung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine einsetzen.

Die deutsche Industrie hat das Investitionsabkommen zwischen der EU und China (CAI) zum Zeitpunkt des Abschlusses Ende 2020 begrüßt, auch wenn das Abkommen viele wesentliche Punkte wie Reziprozität des Marktzugangs und Investitionsschutzes offen gelassen hat. Seitdem hat sich in China und in der restlichen Welt viel verändert. Vor einer Wiederaufnahme des Ratifizierungsprozesses wäre zunächst eine Neubewertung der Übereinkunft notwendig.“