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Die EU-Kommission präsentiert ihre Binnenmarktstrategie

Dabei handelt es sich um einen Aktionsplan, der geplante legislative und nichtlegislative Maßnahmen zur weiteren Vertiefung des EU-Binnenmarkts für die kommenden drei Jahre ankündigt. Die Binnenmarktstrategie ist eine der Leitlinien der Juncker-Kommission und ergänzt die Aktivitäten der Kommission im Binnenmarktbereich neben der Digitalen Binnenmarktstrategie, die bereits im Frühjahr 2015 vorgelegt worden war.

Die Strategie konzentriert sich vor allem darauf, eine Vertiefung des Binnenmarktes durch eine bessere Durchsetzung der vorhandenen Vorschriften zu erreichen. Dieser Ansatz ist aus Sicht des BDI angesichts der hohen Anzahl an Vertragsverletzungsverfahren im Binnenmarktbereich (von denen auch Deutschland betroffen ist) insgesamt zu begrüßen.

Hauptschwerpunkte der Strategie sind vor allem die Vereinfachung des Unternehmensumfeldes für Start-Ups, die Einführung eines Service-Passports für bestimmte Sektoren, mit dem die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen vereinfacht werden soll (keine doppelten Mitteilungs- oder Registrierungspflichten). Hier sollen vor allem die Sektoren Bau, Handel oder Unternehmensdienstleistungen in den Blick genommen werden. Weiterhin sollen Verbote, sich an Unternehmen in gewissen Berufsfeldern zu beteiligen, überprüft werden, darunter Architekturbüros, Bauingenieure und Rechnungsprüfer. Das Fremdbesitzverbot für Anwaltskanzleien soll aber nicht angetastet werden.

Im Bereich des geistigen Eigentums soll die Durchsetzungs-Richtlinie für Geistiges Eigentum revidiert werden. Im Rahmen der Lieferkette wird vor allem an die Schaltung von Werbeanzeigen auf illegalen Websites gedacht. Angekündigt wird auch eine Harmonisierung des materiellen Insolvenzrechts. Zudem soll das Thema „sharing economy“ vorangetrieben und das Normungssystem modernisiert werden.

Der BDI bewertet die Pläne zur Vertiefung des Europäischen Binnenmarktes als einen Schritt in die richtige Richtung. Für den Erfolg wird aber maßgeblich sein, dass die Mitgliedstaaten die Regeln des Binnenmarkts einheitlicher und konsequenter umsetzen, als dies bisher der Fall war. Eine dreistellige Anzahl von laufenden Vertragsverletzungsverfahren für die mangelhafte Umsetzung oder falsche Anwendung von EU-Recht im Binnenmarktbereich können sich weder die Mitgliedstaaten noch die Unternehmen leisten.

Die EU-Kommission sollte auch die Chancen der Digitalisierung besser nutzbar machen, hochinnovative Unternehmen aller Größen unterstützen, die Besonderheiten von Familienunternehmen stärker in den Blick nehmen und die Dienstleistungsfreiheit als wichtigen Bestandteil der industriellen Wertschöpfung umfassender ausschöpfen.

Ein sicherer Rechtsrahmen für die Sitzverlegung von Unternehmen ist ebenso überfällig, wie eine bessere Verwaltung und weniger Bürokratie, wenn Unternehmen grenzüberschreitend aktiv werden. Es ist bedauerlich, dass die Strategie kein klareres Bekenntnis zu einer Sitzverlegungsrichtlinie enthält. Der BDI wird die Einzelmaßnahmen der Binnenmarktstrategie aktiv mitbegleiten.

Ansprechpartner

Carolina Müller

Senior Manager Recht, Wettbewerb und Verbraucherpolitik
BDI e.V.